Lexikon S
Lexikon S
English: Illegal employment / Español: Empleo ilegal / Português: Trabalho não declarado / Français: Travail non déclaré / Italiano: Lavoro nero
Schwarzarbeit bezeichnet im polizeilichen Kontext jede Form der nicht angemeldeten, illegalen Arbeit, bei der gesetzlich vorgeschriebene Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern umgangen werden. Sie umfasst Tätigkeiten, die ohne offizielle Anmeldung und oft ohne Einhaltung gesetzlicher Arbeitsstandards erfolgen und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit oder, in schwerwiegenderen Fällen, eine Straftat dar.
English: Fare evasion / Español: Evasión de tarifas / Português: Evasão de tarifa / Français: Fraude des titres de transport / Italian: Evasione del biglietto
Schwarzfahren im Polizeikontext bezeichnet das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die durch Polizeikontrollen und das Personal des öffentlichen Nahverkehrs verfolgt wird.
English: Fare Dodger / Español: Polizón / Português: Passageiro Clandestino / Français: Resquilleur / Italian: Portoghese
Schwarzfahrer bezeichnet im Polizei Kontext eine Person, die ohne gültigen Fahrschein öffentliche Verkehrsmittel nutzt und damit gegen geltende Beförderungsbedingungen verstößt.
English: right to remain silent / Español: derecho a guardar silencio / Português: direito de permanecer em silêncio / Français: droit de garder le silence / Italiano: diritto al silenzio
Schweigerecht bezeichnet im polizeilichen Kontext das Recht einer verdächtigen oder beschuldigten Person, bei einer polizeilichen Vernehmung oder Befragung keine Aussage zu machen. Dieses Recht ist ein zentraler Bestandteil des Rechts auf eine faire Verteidigung und dient dem Schutz vor Selbstbelastung.
Die Schweizer Polizei - Zentrales Angebot (CH) findet sich im Internet unter https://polizei.ch
English: Severe crime / Español: Crimen grave / Português: Criminalidade grave / Français: Criminalité grave / Italiano: Criminalità grave
Schwerstkriminalität bezeichnet besonders schwere und schwerwiegende Straftaten, die erhebliche Auswirkungen auf Opfer, Gesellschaft und öffentliche Sicherheit haben. Im polizeilichen Kontext umfasst sie Delikte, die aufgrund ihrer Schwere oder organisierten Natur höchste Priorität bei der Ermittlung und Strafverfolgung haben.
English: privilege against self-incrimination / Español: derecho a no autoincriminarse / Português: direito contra a autoincriminação / Français: droit de ne pas s'incriminer soi-même / Italiano: diritto di non autoincriminarsi
Selbstbelastungsfreiheit bezeichnet im polizeilichen Kontext das Recht einer Person, sich nicht selbst belasten zu müssen. Dieses Recht erlaubt es einer verdächtigen oder beschuldigten Person, keine Angaben zu machen, die sie in ein Strafverfahren verwickeln oder ihr schaden könnten. Es ist ein zentrales Prinzip im Strafrecht und schützt vor unfreiwilligen oder erzwungenen Aussagen.