Lexikon H
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Haft wird in Rechtsstaaten eine Form der Freiheitsentziehung genannt, die sich aus einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl) ergibt. Eine Haft dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. In Deutschland bildet Art. 104 Abs. 2 GG die rechtliche Grundlage für Freiheitsentziehungen als Maßnahmen des Strafrechts.
Ein Haftbefehl ist die Anordnung eines Gerichts, einen Menschen zu verhaften. Haftbefehle werden meist schriftlich erstellt. Wird ein Täter "auf frischer Tat" ertappt, kann er auch ohne Haftbefehl verhaftet werden.
Der Begriff Haftung im juristischen Bereich beschreibt die Verantwortung für einen möglichen Schaden und die Verpflichtung zur Kompensation (Schadensersatz). Gelegentlich wird der Begriff noch weiter gefasst im Sinne von "Schuld".
Juristen gehen nicht so weit. Beispiel: man darf in einem Auto am Verkehr teilnehmen. Das ist zwar gefährlich, aber erlaubt. Man wird also allein dadurch nicht schuldig. Dennoch haftet man für alle Schäden, die man mit dem Fahrzeug (auch ohne Schuld) verursacht. Diese Pflicht zur Haftung (Haftpflicht) wird meist von einer Versicherung abgedeckt.
Die Haftungsbeschränkung wird vereinbart, damit eine bestimmte Person nicht grenzenlos für etwas haften muss.
Der Hänger ist ein Fahrzeug, das an einem anderen Fahrzeug angehängt wird und dazu dient, Lasten zu transportieren. Ein Hänger könnte beispielsweise von einem Lkw, einem Auto oder einem anderen Fahrzeug gezogen werden und wird häufig verwendet, um große Mengen an Gütern oder Material zu transportieren.
Die Bezeichnung Häufig wechselnde Geschlechtsverkehrspartner ist eine polizeidienstliche Bezeichnung für Prostituierte. Sie wird polizeiintern abgekürzt mit HWG
English: House / Español: Casa / Português: Casa / Français: Maison / Italiano: Casa
Ein Haus ist ein Gebäude, in dem Menschen leben oder arbeiten, d. h. ein Wohngebäude oder Geschäftsgebäude.