Lexikon L
Lexikon L
Ein Ladendetektiv ist eine vom Inhaber eines Ladens (Kaufhaus, Supermarkt) eingesetzte Person mit dem Auftrag, Ladendiebstahl zu vermeiden bzw. den Ladendieb zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Ladendetektiv hat keine besonderen Rechte wie etwa die Polizei sie hat. Die rechtliche Grundlage seines Handelns ist das Jedermannrecht erweitert ggfs. durch das Hausrecht.
Die Landeseinsatzorganisation wird polizeiintern abgekürzt mit LEO.
Das Landeskriminalamt (LKA) ist eine Institution innerhalb des Strafverfolgungsapparates eines Bundeslandes in Deutschland. Es hat in der Regel die Aufgabe, schwere und komplexe Straftaten zu erforschen und aufzuklären. Es untersteht in der Regel direkt der obersten Landespolizeibehörde.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg findet sich im Internet unter http://www.lka-bw.de