Lexikon L
Lexikon L
English: Paint chips / Español: Astillas de pintura / Português: Lasca de tinta / Français: Éclats de peinture / Italiano: Schegge di vernice
Lacksplitter bezeichnen im polizeilichen Kontext kleine, oft mikroskopisch kleine Fragmente von Lack, die bei einem physischen Kontakt, beispielsweise einem Unfall oder einer Straftat, abgetrennt werden. Diese Splitter sind ein wichtiges Beweismittel in der kriminaltechnischen Spurensicherung.
Ein Ladendetektiv ist eine vom Inhaber eines Ladens (Kaufhaus, Supermarkt) eingesetzte Person mit dem Auftrag, Ladendiebstahl zu vermeiden bzw. den Ladendieb zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Ladendetektiv hat keine besonderen Rechte wie etwa die Polizei sie hat. Die rechtliche Grundlage seines Handelns ist das Jedermannrecht erweitert ggfs. durch das Hausrecht.
English: Shoplifter / Español: Ladrón de tiendas / Português: Ladrão de loja / Français: Voleur à l'étalage / Italiano: Ladro di negozio
Ein Ladendieb im Polizei Kontext bezeichnet eine Person, die Waren aus einem Einzelhandelsgeschäft stiehlt, ohne dafür zu bezahlen. Ladendiebstahl ist eine Form des Diebstahls, der sich auf den unerlaubten Entzug von Waren aus Geschäften oder Läden bezieht. Dieses Vergehen kann von kleineren Diebstählen, wie dem Entwenden von Kosmetikartikeln oder Lebensmitteln, bis hin zum organisierten Diebstahl hochwertiger Artikel reichen. Polizei und Sicherheitsdienste arbeiten eng mit Einzelhandelsgeschäften zusammen, um Ladendiebe zu identifizieren, zu fassen und rechtlich zu belangen. Ladendiebstahl führt zu finanziellen Verlusten für Händler und kann streng nach dem Gesetz geahndet werden.
English: Shoplifting / Español: Hurto en tiendas / Português: Furto em loja / Français: Vol à l'étalage / Italiano: Taccheggio
Der Ladendiebstahl ist die unberechtigte Mitnahme von öffentlich zum Verkauf ausgestellten Waren. Wer Waren aus persönlicher Not zum unmittelbaren Verbrauch stiehlt, begeht Mundraub.English: State level / Español: Nivel estatal / Português: Nível estadual / Français: Niveau des Länder / Italiano: Livello dei Länder
Die Länderebene bezeichnet im polizeilichen Kontext die administrative und operative Zuständigkeit der Polizeibehörden innerhalb der sechzehn Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Sie bildet die mittlere Ebene zwischen der kommunalen und der Bundesebene und ist durch föderale Strukturen sowie landesspezifische Rechtsgrundlagen geprägt. Die Länderebene ist maßgeblich für die Umsetzung polizeilicher Aufgaben, die nicht in die ausschließliche Kompetenz des Bundes fallen.
English: State Civil Servants Act / Español: Ley de Funcionarios Públicos Estatales / Português: Lei dos Funcionários Públicos Estaduais / Français: Loi sur les fonctionnaires d'État / Italiano: Legge sui funzionari pubblici statali
Das Landesbeamtengesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte auf Landesebene in Deutschland. Es bildet die Grundlage für die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses, insbesondere im Bereich der Polizei, und definiert Rechte, Pflichten sowie die dienstrechtlichen Strukturen. Als Teil des öffentlichen Dienstrechts ist es eng mit dem Grundgesetz und weiteren landesspezifischen Vorschriften verknüpft.
English: State level / Español: Nivel estatal / Português: Nível estadual / Français: Niveau étatique / Italiano: Livello statale
Landesebene bezeichnet im Polizeikontext die Organisation, Verwaltung und Zuständigkeit der Polizei auf Ebene eines Bundeslandes in Deutschland. Die Polizei auf dieser Ebene untersteht den jeweiligen Innenministerien der Länder und ist für die Sicherheit und Ordnung innerhalb des Landes verantwortlich. Die Strukturen und Befugnisse können je nach Bundesland variieren, da die Polizeiorganisation Ländersache ist.
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