Lexikon O
Lexikon O
OB ist die polizeiinterne Abkürzung von "ohne Beanstandungen". Sie wird verwendet, um anzuzeigen, dass bei einer bestimmten Kontrolle, Überprüfung oder Untersuchung keine Auffälligkeiten, Verstöße oder Mängel festgestellt wurden. Es gibt verschiedene Situationen, in denen 'OB' verwendet wird, um den reibungslosen und ordnungsgemäßen Verlauf bestimmter polizeilicher Maßnahmen zu bestätigen.
Von einem Offizialdelikt spricht man im Unterschied zu einem Antragsdelikt bei Straftaten, die von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten staatlich verfolgen werden.
OK ist die polizeiinterne Abkürzung von "organisierte Kriminalität". Bekannteste Vertreter der organisierten Kriminalität ist die Mafia.