Ein Beamter (Plural: Beamte) ist eine Person, die einen speziellen Arbeitsvertrag mit dem Staat hat. Er ist Angehöriger des Beamtentums.
In Deutschland kennen wir je nach Arbeitgeber
- Kommunalbeamte
- Landesbeamte
- Bundesbeamte
Beamte haben gegenüber dem Staat eine besondere Treuepflicht. Sie sind auch Repräsentanten des Staates, ihre Grundrechte sind teilweise eingeschränkt (z.B. die freie Wahl des Arbeitsplatzes, Streikrecht, freie Meinungsäußerung)
Die wesentlichen Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- guter Leumund
- ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse
- angemessene Vorbildung
- "dienstfähig" (körperliche und geistige Fitness)
Durch die Ernennung (und Annahme) zum Beamten wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Daher ist eine Kündigung auch nicht möglich. Die meisten Beamten sind "Beamte auf Lebenszeit".
Durch diese Abhängigkeit entsteht für den Staat auch eine besondere Fürsorgepflicht, die sich im Allgemeinen durch zusätzliche Sozialleistungen ausdrückt.
Beamte sind nicht kranken- und rentenversicherungspflichtig. Im Krankheitsfall und nach der Pensionierung tritt der Staat mit Leistungen ein, die vergleichbar sind mit den Versicherungsleistungen eines Angestellten.
Keine Beamten sind obwohl gewisse Ähnlichkeiten vorhanden sind)
- die Mitglieder der Bundesregierung und Landesregierungen
- Soldaten
- Richter