Lexikon T
Lexikon T
English: Daytime residential burglary / Español: Robo residencial diurno / Português: Roubo residencial diurno / Français: Cambriolage résidentiel en plein jour / Italiano: Furto in appartamento diurno
Der Tageswohnungseinbruch (polizeiintern abgekürzt mit TWE) ist eine spezielle Art von Einbruchsdiebstahl, der tagsüber stattfindet, während die Bewohner in der Regel nicht zu Hause sind. Dies ist im Gegensatz zum "Nachtwohnungseinbruch", der nachts oder in den frühen Morgenstunden stattfindet, während die Bewohner im Allgemeinen im Haus schlafen.
English: Collective Bargaining Law / Español: Derecho de Negociación Colectiva / Português: Direito de Negociação Coletiva / Français: Droit des Conventions Collectives / Italiano: Diritto della Contrattazione Collettiva
Das Tarifrecht im Kontext der Polizei regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen, Arbeitsbedingungen und Besoldungsstrukturen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie der Tarifbeschäftigten. Es bildet die Grundlage für die Aushandlung von Tarifverträgen, die sowohl materielle als auch immaterielle Arbeitsbedingungen umfassen und sich an den spezifischen Anforderungen des polizeilichen Dienstes orientieren. Als Teil des öffentlichen Dienstrechts unterliegt es besonderen gesetzlichen Vorgaben, die sich von denen der Privatwirtschaft unterscheiden.
English: Pickpocket in the police context / Español: Carterista en el contexto policial / Português: Batedor de carteiras no contexto policial / Français: Pickpocket dans le contexte policier / Italiano: Borseggiatore nel contesto della polizia
Taschendieb bezeichnet im polizeilichen Kontext eine Person, die sich auf den Diebstahl von Wertsachen aus den Taschen, Taschenbüchern oder Kleidungsstücken anderer Personen spezialisiert hat. Taschendiebstahl erfolgt meist unauffällig und ohne körperliche Gewalt, oft in überfüllten öffentlichen Räumen, und stellt eine Form des Eigentumsdelikts dar.
Bei einer Taschenkontrolle (etwa in Läden bei Verdacht auf Ladendiebstahl) ist die Zustimmung des Tascheninhabers freiwillig. Wer auf frischer Tat ertappt wurde, darf jedoch festgehalten bis die Polizei kommt. Die darf dann die Tasche untersuchen.
Ähnlich ist die Lage beim Zutritt zu Gebäuden (Disko, Club, Stadion). Wird hier eine Taschenkontrolle gwünscht, so ist ebenfalls die Zustimmung freiwillig. Wird die Zustimmung verweigert, wird im allgemeinen auf der Basis des Hausrechts auch der Zutritt verwehrt.
English: Task Force / Español: Fuerza de Tarea / Português: Força-Tarefa / Français: Groupe de Travail / Italiano: Gruppo di Lavoro
Task Force bezeichnet im Polizei-Kontext eine spezielle, meist temporäre Einheit, die für eine bestimmte Aufgabe oder zur Bewältigung eines spezifischen Problems gebildet wird. Diese Einheiten bestehen oft aus Mitgliedern verschiedener Polizeibehörden und Fachbereichen und sind darauf spezialisiert, komplexe und dringende Probleme effizient zu lösen.
TÄT ist die polizeiinterne Abkürzung von "Tätigkeiten, statistische Kurzbezeichnung für die Menge aller Maßnahmen zur Ahndung von Verkehrsverstößen."
English: Facts / Español: Hecho / Português: Fato / Français: Fait / Italian: Fatto
Tatbestand bezeichnet im Polizei-Kontext die objektiven und subjektiven Merkmale einer strafbaren Handlung, die erfüllt sein müssen, damit eine Tat als strafbar eingestuft wird. Es handelt sich um eine detaillierte Beschreibung der Tat, einschließlich aller relevanten Umstände, die zu einer Strafverfolgung führen können.
English: result of the act / Español: resultado del acto / Português: resultado do ato / Français: résultat de l'acte / Italian: risultato dell'atto
Taterfolg bezeichnet im strafrechtlichen Kontext das tatsächliche Ergebnis oder die Konsequenz, die durch eine strafbare Handlung herbeigeführt wird. Im polizeilichen Kontext bezieht sich der Begriff Taterfolg auf den konkreten Schaden oder die Veränderung der realen Welt, die durch eine Tat verursacht wurde, und der als Voraussetzung für die Strafbarkeit des Täters gilt.
English: Actus reus / Español: Conducta delictiva / Português: Conduta delituosa / Français: Acte matériel / Italiano: Condotta criminosa
Die Tathandlung ist ein zentraler Begriff im Strafrecht und bezeichnet das äußere, objektiv wahrnehmbare Verhalten eines Täters oder einer Täterin, das den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Im polizeilichen Kontext dient sie als Grundlage für die Ermittlung, Beweissicherung und rechtliche Bewertung von Straftaten. Ohne eine klar definierte Tathandlung ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht möglich, da sie das Bindeglied zwischen subjektivem Vorsatz und objektiver Tatbestandsverwirklichung darstellt.
Dieses Lexikon ist ein Produkt der quality-Datenbank.