Lexikon T
Lexikon T
Bei einer Taschenkontrolle (etwa in Läden bei Verdacht auf Ladendiebstahl) ist die Zustimmung des Tascheninhabers freiwillig. Wer auf frischer Tat ertappt wurde, darf jedoch festgehalten bis die Polizei kommt. Die darf dann die Tasche untersuchen.
Ähnlich ist die Lage beim Zutritt zu Gebäuden (Disko, Club, Stadion). Wird hier eine Taschenkontrolle gwünscht, so ist ebenfalls die Zustimmung freiwillig. Wird die Zustimmung verweigert, wird im allgemeinen auf der Basis des Hausrechts auch der Zutritt verwehrt.
TÄT ist die polizeiinterne Abkürzung von "Tätigkeiten, statistische Kurzbezeichnung für die Menge aller Maßnahmen zur Ahndung von Verkehrsverstößen."
Der Tatort ist der Ort, an dem eine Straftat begangen wurde. Im Strafrecht hat er meist nur die Bedeutung, die Zuständigkeiten der Polizei und Gerichte festzulegen.
Im weiteren Sinne ist der Tatort jeder Ort , an dem der Täter Spuren hinterlassen haben könnte. Es hat daher für die Kriminalistik (Täterermittlung) eine entscheidende Bedeutung. Daher ist es die wichtigste Aufgabe der Schutzpolizei, die meist zuerst am Tatort ist, diesen zu sichern und möglichst unverändert zu lassen. Die kriminalistische Arbeit übernehmen dann speziell ausgebildete Tatortermittler der Kriminalpolizei.