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Bei einer Taschenkontrolle (etwa in Läden bei Verdacht auf Ladendiebstahl) ist die Zustimmung des Tascheninhabers freiwillig. Wer auf frischer Tat ertappt wurde, darf jedoch festgehalten bis die Polizei kommt. Die darf dann die Tasche untersuchen.
Ähnlich ist die Lage beim Zutritt zu Gebäuden (Disko, Club, Stadion). Wird hier eine Taschenkontrolle gwünscht, so ist ebenfalls die Zustimmung freiwillig. Wird die Zustimmung verweigert, wird im allgemeinen auf der Basis des Hausrechts auch der Zutritt verwehrt.

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