Lexikon F
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Als Fachanwalt bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Gebiet (Verwaltungs-, Familien-, Straf-, Insolvenz-, Steuer-, Versicherungs-, Arbeits-, Sozialrecht) Spezialkenntnisse aufweist.
Die Fahndung Aufklärung und Observation wird polizeiintern abgekürzt mit FAO.
Die Fahrerlaubnis wird polizeiintern abgekürzt mit FE
Die Fahrerlaubnis auf Probe wird polizeiintern abgekürzt mit FaP
Fahrlässigkeit bedeutet das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Sie setzt Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit des rechtswidrigen/pflichtwidrigen Erfolges (Schaden) voraus.
Der Fährtensuchhund wird polizeiintern abgekürzt mit FSH
Die Fahrzeug- Zulassungsverordnung wird polizeiintern abgekürzt mit FZV