Lexikon F
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Als Fachanwalt bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Gebiet (Verwaltungs-, Familien-, Straf-, Insolvenz-, Steuer-, Versicherungs-, Arbeits-, Sozialrecht) Spezialkenntnisse aufweist.
Unter Fahndung versteht man die planmäßige gezielte (oder unter Zuhilfenahme der Öffentlichkeit durchgeführte) Suche nach Personen und Gegenständen. Diese erfolgt zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung.
Die Fahndung Aufklärung und Observation wird polizeiintern abgekürzt mit FAO.
Fahrlässigkeit bedeutet das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Sie setzt Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit des rechtswidrigen/pflichtwidrigen Erfolges (Schaden) voraus.