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Das Eigentum ist das höchste Recht, was einer Person über eine Sache zugestanden wird. Der Eigentümer darf also im Rahmen der Gesetze nahezu alles mit einer Sache tun. Dies schließt den Verkauf, Verschenken oder die Zerstörung mit ein.

Da das Eigentum ein Grundrecht ist müssen Einschränkungen per Gesetz erfolgen. Z.B.

  • Enteignung (zwangsweise Übergabe einer Sache aus hoheitlichen Gründen)
  • Denkmalsschutz (Verpflichtung zum Erhalt einer Sache)
  • Umweltschutz
  • und andere

Oft verwechselt wird Eigentum mit Besitz. Der Besitzer einer Sache ist der tatsächliche "Herrscher" über eine Sache. So kann man als Mieter, Finder oder Dieb Besitzer einer Sache werden, jedoch nicht deren Eigentümer. Dieser hat (je nach Vertragslage) jederzeit das Recht, die Herausgabe seines Eigentums zu verlangen.

Da man im Zweifel seine Eigentumsrechte nachweisen muss, wird ohne diesen Nachweis stets vermutet, dass der Besitzer einer Sache auch deren Eigentümer ist. Daher gibt es in Bereichen, wo wertvolle Sachen häufig anderen (Nichteigentümern) überlassen werden ein Register über die Eigentumsverhältnisse geführt.

Beispiele:

  • Grundstücke und deren Eigentümer werden im Grundbuch verzeichnet
  • Fahrzeuge und deren Eigentümer werden im Kraftfahrzeugbrief verzeichnet

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