English: Injury / Español: Lesión / Português: Lesão / Français: Blessure / Italiano: Lesione
Der Begriff Verletzung taucht an mehreren Stellen im Rechtssystem auf.
- Die Körperverletzung im Sinne dieses Lexikons bezeichnet die strafbare Verwundung des Körpers einer natürlichen Person. Im medizinischen Sinne gelten auch nicht strafbare bzw. einvernehmliche Verwundungen als Verletzung.
- Die persönliche meist auf verbaler Ebene stattfindende Verletzung (Beleidigung, Kränkung) einer Person
- Die Beschädigung eines Gegenstandes. (Sachbeschädigung, Sachschaden)
- Das unerlaubte Überschreiten einer Staatsgrenze (Grenzverletzung).
- Das unerlaubte Überschreiten einer Grundstücksgrenze (Hausfriedensbruch).
- Ein schwerer Verstoß gegen einen geschlossenen Vertrag (Vertragsverletzung, Vertragsbruch)