Lexikon G
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Der Garant ist ein Bürge oder Gewährsmann, der für die Richtigkeit einer Meldung gerade steht. Oder allgemein jemand, der dafür einsteht, dass eine bestimmte Sache sicher ist.
Die Gebrauchsanmaßung (lat.: Furtum usus) ist eine spezielle Form der Wegnahme von Eigentum. Wer im Moment der Wegnahme die Absicht hat, später die Sache zurückzugeben begeht keinen Diebstahl sondern maßt sich lediglich an, die Sache zu gebrauchen.
Von Gefährdungshaftung ist die Rede, wenn allein
- aufgrund der Realisierung eines Schadens
- aufgrund der Schaffung einer bestimmten Gefahrenquelle
der Geschädigte einen Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber der Gefahrenquelle stellen kann.
Die Gefahrenabwehr ist eine der wesentlichen Aufgaben der Polizei. Sie dient dazu, Gefährdungen, die von Personen oder Sachen ausgehen (könnten) zu vermeiden oder in ungefährliche Bahnen zu lenken.
Die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist eine Abteilung innerhalb einer Polizeibehörde und wird polizeiintern abgekürzt mit GS
Die Gefährliche Körperverletzung wird polizeiintern abgekürzt mit GefKV