Lexikon G
Lexikon G
English: Violence against police forces / Español: Violencia contra las fuerzas policiales / Português: Violência contra forças policiais / Français: Violences contre les forces de police / Italiano: Violenza contro le forze di polizia
Gewalt gegen Polizeikräfte bezeichnet physische oder psychische Angriffe auf Angehörige der Polizei während der Ausübung ihres Dienstes oder in direktem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Dieser Begriff umfasst ein breites Spektrum an Handlungen, von verbalen Bedrohungen bis hin zu schweren Körperverletzungen oder Tötungsdelikten, und stellt eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Sicherheit sowie die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen dar. Die rechtliche Bewertung solcher Vorfälle unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Schutz der Beamten als auch die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen berücksichtigen.
English: Violent crime / Español: Delito violento / Português: Crime violento / Français: Crime violent / Italiano: Reato violento
Gewaltdelikt bezieht sich im Polizeikontext auf strafbare Handlungen, bei denen Gewalt gegen Personen oder Sachen angewendet wird. Diese Delikte umfassen eine Vielzahl von Vergehen und Verbrechen, die körperliche oder psychische Schädigungen zur Folge haben können.
English: separation of powers / Español: separación de poderes / Português: separação de poderes / Français: séparation des pouvoirs / Italiano: separazione dei poteri
Gewaltenteilung bezeichnet im polizeilichen Kontext das grundlegende Prinzip, dass die Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche aufgeteilt ist: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass Machtmissbrauch verhindert wird und die verschiedenen Staatsorgane sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen. Im Polizeikontext gehört die Polizei zur Exekutive.
Die Gewaltkriminalität umfasst bestimmte besonders schwere Straftaten (Mord, Körperverletzung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung, etc.). Diese Definition hat überwiegend statistische Gründe, da
English: Monopoly on the Use of Force / Español: Monopolio de la Violencia / Português: Monopólio da Violência / Français: Monopole de la Violence / Italian: Monopolio della Violenza
Gewaltmonopol im Polizei Kontext bezeichnet das ausschließliche Recht des Staates, Gewalt anzuwenden und durchzusetzen. Dieses Konzept ist ein grundlegendes Prinzip moderner staatlicher Ordnungen und stellt sicher, dass die Anwendung von Gewalt geregelt und kontrolliert erfolgt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
English: Act of violence / Español: Acto de violencia / Português: Ato de violência / Français: Acte de violence / Italiano: Atto di violenza
Gewalttat bezeichnet im polizeilichen Kontext eine Handlung, bei der physische Gewalt gegen eine oder mehrere Personen ausgeübt wird und die oft strafrechtlich verfolgt wird. Gewalttaten umfassen ein breites Spektrum von Delikten, von Körperverletzung bis hin zu schwereren Verbrechen wie Raubüberfällen oder Tötungsdelikten.
English: Felony / Español: Delito grave / Português: Crime violento / Français: Crime violent / Italiano: Crimine violento
In Deutschland wird nach einer Vereinbarung des Bundes und der Länder aus dem Jahr 1983 unter dem Begriff 'Gewaltverbrechen' eine Reihe von Delikten zusammengefasst, die der schweren oder zumindest mittelschweren Kriminalität zuzurechnen sind. Im deutschsprachigen Strafrecht existiert der Begriff dagegen formal nicht.
English: trade law / Español: ley comercial / Português: direito comercial / Français: droit commercial / Italiano: diritto commerciale
Gewerberecht bezeichnet im polizeilichen Kontext die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die die Ausübung von Gewerbetätigkeiten regeln. Es umfasst sowohl die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen als auch die Überwachung von Gewerbebetrieben, um die öffentliche Sicherheit, Ordnung und den Verbraucherschutz sicherzustellen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine deutsche Gewerkschaft, die sich für die Belange der bei der Polizei Beschäftigten einsetzt und dem DGB angehört. In ihr sind überwiegend angestellte Polizisten organisiert.
Eine weitere Gewerkschaft ist die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
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