Lexikon G
Lexikon G
English: Injured / Español: Dañado / Português: Lesado / Français: Victime / Italiano: Danneggiato
Ein Geschädigter (polizeiintern abgekürzt mit GS) ist eine Person oder Organisation, die direkt oder indirekt durch eine Straftat oder ein kriminelles Verhalten betroffen ist. Der Geschädigte kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person wie ein Unternehmen oder eine Behörde sein.
English: Speed / Español: Velocidad / Português: Velocidade / Français: Vitesse / Italiano: Velocità
Geschwindigkeit im Polizeikontext bezieht sich in der Regel auf die Einhaltung oder Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Fahrzeuge im Straßenverkehr. Die Überwachung der Geschwindigkeit ist eine wesentliche Aufgabe der Verkehrspolizei, die darauf abzielt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Risiken von Verkehrsunfällen zu minimieren.
Die Gewaltkriminalität umfasst bestimmte besonders schwere Straftaten (Mord, Körperverletzung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung, etc.). Diese Definition hat überwiegend statistische Gründe, da
English: Felony / Español: Delito grave / Português: Crime violento / Français: Crime violent / Italiano: Crimine violento
In Deutschland wird nach einer Vereinbarung des Bundes und der Länder aus dem Jahr 1983 unter dem Begriff 'Gewaltverbrechen' eine Reihe von Delikten zusammengefasst, die der schweren oder zumindest mittelschweren Kriminalität zuzurechnen sind. Im deutschsprachigen Strafrecht existiert der Begriff dagegen formal nicht.