A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Englisch: Stop and Search / Spanisch: Control de Identidad / Französisch: Contrôle d'Identité / Italienisch: Controllo di Persona

Die Personenkontrolle wird polizeiintern abgekürzt mit PEKO bzw. auch PK.

Allgemeine Beschreibung

Die Personenkontrolle (PEKO) ist eine polizeiliche Standardmaßnahme zur Feststellung der Identität einer Person und/oder zur Gefahrenabwehr. Sie dient der Überprüfung von Personen auf verbotene Gegenstände, Waffen oder illegale Substanzen sowie zur Identifizierung im Rahmen der Verfolgung von Straftaten. Die PEKO ist ein wichtiger Teil der präventiven und repressiven Polizeiarbeit, wird häufig im Rahmen von Streifendiensten, Kontrollfahrten oder anlassbezogen durchgeführt und stellt einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Bürger dar.

Die Durchführung einer Personenkontrolle muss in Deutschland stets anlassbezogen und durch spezifische gesetzliche Grundlagen gedeckt sein. Eine willkürliche Kontrolle ohne jeglichen Grund ist unzulässig. Die rechtlichen Grundlagen sind primär im Polizeigesetz (PolG) des jeweiligen Bundeslandes verankert (z. B. § 12, § 14, oder ähnlich).

Rechtsgrundlagen und Anlässe

Die Polizei benötigt für die Durchführung einer Personenkontrolle einen hinreichenden Grund und eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung. Die häufigsten Anlässe und Begründungen sind:

  1. Gefahrenabwehr: Die Feststellung der Identität ist notwendig, um eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dies umfasst Situationen, in denen eine Person wahrscheinlich in Kürze eine Straftat begehen wird oder wenn ihre Anwesenheit an einem bestimmten Ort eine Gefahr darstellt.

  2. Verdachtsunabhängige Kontrolle (Prävention): Kontrollen zur Verhinderung von Straftaten in gefährdeten Objekten oder Gebieten (Gefahrengebiete, Kriminalitätsschwerpunkte), die von der Polizeibehörde explizit ausgewiesen wurden (sogenannte Kontrollstellen oder gefährliche Orte).

  3. Verkehrskontrollen: Überprüfung von Fahrzeugführern und Insassen zur Verkehrssicherheit und zur Einhaltung der Vorschriften (z. B. Überprüfung von Führerschein und Fahrzeugpapieren).

  4. Straftatverfolgung: Die Feststellung der Identität eines Zeugen, eines Geschädigten oder eines mutmaßlichen Täters nach einer bereits begangenen Straftat.

Rechtliche Anforderungen

Unabhängig vom Anlass muss jede PEKO den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren: Die Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der in keinem Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Die betroffene Person hat das Recht, den Grund für die Kontrolle zu erfahren.

Praktische Durchführung und Betroffenenrechte

Die Durchführung der PEKO kann je nach Anlass verschiedene Maßnahmen umfassen:

Maßnahme Zielsetzung Betroffenenrecht
Identitätsfeststellung Überprüfung der Personalien anhand eines Ausweises. Die Person muss die Möglichkeit haben, ihre Identität nachvollziehbar zu machen (z. B. durch Vorlage von Dokumenten).
Anhalten/Festhalten Kurzfristige Einschränkung der Bewegungsfreiheit zur Durchführung der Maßnahme. Die Maßnahme muss auf das notwendige Minimum beschränkt und unverzüglich beendet werden, sobald der Anlass entfällt.
Durchsuchung (Person/Sachen) Feststellung, ob verbotene oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Die Durchsuchung erfordert eine zusätzliche, strengere gesetzliche Grundlage (z. B. zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder bei konkretem Straftatverdacht).

Unzulässige Kontrollen

Willkürliche Kontrollen – also solche ohne jeglichen Sachgrund – sowie Kontrollen, die auf Diskriminierung (z. B. aufgrund der ethnischen Herkunft) beruhen, sind unzulässig und rechtswidrig. Dies verletzt das Grundrecht auf Gleichbehandlung und die Freiheit der Person.

Ähnliche Begriffe

  • ID-Feststellung: Fokus liegt ausschließlich auf der Überprüfung der Personalien (Identität).

  • Verdachtsunabhängige Kontrolle: Eine präventive PEKO in einem ausgewiesenen Gefahrengebiet, die keinen konkreten Verdacht gegen die Einzelperson voraussetzt.

  • Gefährderansprache: Ein präventives Gespräch mit einer Person, von der angenommen wird, dass sie eine Straftat begehen könnte, dient nicht primär der ID-Feststellung, sondern der Verhinderung.

  • Fahndungskontrolle: Gezielte PEKO im Rahmen einer akuten Fahndung nach gesuchten Personen oder Gegenständen.

Zusammenfassung

Die Personenkontrolle (PEKO) ist eine hoheitliche Maßnahme der Polizei zur Identitätsfeststellung und Gefahrenabwehr, die immer durch das jeweilige Landespolizeigesetz gedeckt sein muss. Sie erfordert einen konkreten Anlass und muss stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Während sie zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und der Verfolgung von Straftaten unerlässlich ist, gewährleistet der Rechtsstaat, dass willkürliche Kontrollen vermieden und die Grundrechte der Bürger respektiert werden.

--


Ähnliche Artikel zum Begriff 'Personenkontrolle'

'PEKO' ■■■■■■■■■■
PEKO ist die polizeiinterne Abkürzung von \'Personenkontrolle\'. . . . . . . Weiterlesen
'Polizeikontrolle' ■■■■■■■■■■
Polizeikontrolle bezeichnet eine Maßnahme der Polizei, bei der Personen, Fahrzeuge oder Gegenstände . . . Weiterlesen
'Überprüfung' ■■■■■■■■
Im Polizeikontext bezieht sich der Begriff Überprüfung auf den hoheitlichen Prozess der Prüfung, Kontrolle . . . Weiterlesen
'Maß' ■■■■■■■■
Maß im Polizei-Kontext bezeichnet eine behördliche oder polizeiliche Handlung, die ergriffen wird, . . . Weiterlesen
'Verdächtige festnehmen' ■■■■■■■
Verdächtige festnehmen bezeichnet im polizeilichen Kontext die vorübergehende Inhaftierung einer Person, . . . Weiterlesen
'Kontrollfunktion' ■■■■■■■
Kontrollfunktion bezeichnet im polizeilichen Kontext die Aufgabe der Polizei, die Einhaltung von Gesetzen . . . Weiterlesen
'Schutzmaßnahme' ■■■■■■■
Schutzmaßnahme bezeichnet im polizeilichen Kontext eine Handlung oder Reihe von Handlungen, die darauf . . . Weiterlesen
'Prävention' ■■■■■■
Prävention im Polizei-Kontext bezieht sich auf alle Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, . . . Weiterlesen
'Polizeibeamter' ■■■■■
Ein Polizeibeamter ist zu staatlichem hoheitlichen Handeln mit rechtmäßigem Grundrechtseingriff per . . . Weiterlesen
'Ordnungsrecht' ■■■■■
Ordnungsrecht bezeichnet im Polizei-Kontext den Bereich des Rechts, der die Aufrechterhaltung der öffentlichen . . . Weiterlesen