Lexikon E
Lexikon E
ED ist die polizeiinterne Abkürzung von "Einbruchdiebstahl oder auch Erkennungsdienst"
Das Eigentum ist das höchste Recht, was einer Person über eine Sache zugestanden wird. Der Eigentümer darf also im Rahmen der Gesetze nahezu alles mit einer Sache tun. Dies schließt den Verkauf, Verschenken oder die Zerstörung mit ein.
Unter dem Einbruchschutz versteht man alle vorbeugenden Maßnahmen, mit denen die Gefahr eines Einbruchs vermindert wird.
Diese Einführung beschreibt ein Lexikon, das Sie informiert über relevante Begriffe der Kriminologie, Kriminalistik, Polizei und Staatsanwaltschaft, Recht und Justiz.
Der Einsatzabschnitt wird polizeiintern abgekürzt mit EA
Die Einsatzhundertschaft wird polizeiintern abgekürzt mit EHu