Lexikon P
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English: No-parking zone / Español: Zona de prohibición de estacionamiento / Português: Zona de proibição de estacionamento / Français: Zone d'interdiction de stationnement / Italiano: Zona di divieto di parcheggio
Parkverbotszone bezeichnet im polizeilichen Kontext ein geografisch begrenztes Gebiet, in dem das Parken von Fahrzeugen entweder dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten nicht erlaubt ist. Die Polizei oder die Ordnungsbehörden kontrollieren diese Zonen regelmäßig, um die Einhaltung sicherzustellen und Verkehrsfluss, Sicherheit sowie Zugang für Rettungsdienste zu gewährleisten.
Die Partnerschaft ist entweder
- eine Beziehung im familienrechtlichen Sinne oder
- ein Unternehmen, bei der sich zwei oder mehr Personen zu einer Partnergesellschaft zusammenschließen. Dies ist nur Angehörigen der Freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, etc.) möglich, sofern sie kein Handelsgewerbe betreiben wollen und alle Partner auch tatsächlich in der Gesellschaft mitarbeiten.
PASt ist die polizeiinterne Abkürzung von "Polizeiautobahnstation (nicht bundesweit)"
PB ist die polizeiinterne Abkürzung von "Polizeiliche Beobachtung (Personenfahndung)".