Lexikon D
Lexikon D
Die Dänische Polizei (DK) findet sich im Internet unter http://www.politi.dk (2019-03-05 nicht erreichbar)
Das Darlehen (auch Darlehn, Kredit) ist ein Vertrag bezogen auf die Überlassung von Geld. Üblicherweise werden in diesem Vertrag neben den Vertragspartnern und der Darlehnshöhe (Pflichtbestandteile) auch Verzinsung, Tilgung, Laufzeit und Sicherheiten genannt. Die zuletzt genannten Regelungen sind optional und werden bei Fehlen durch eine gesetzliche Regelung ersetzt.
Siehe auch: Darlehen im Finanzen-Lexikon
Die Daten und Auskunftsstation wird polizeiintern abgekürzt mit DASTA.
DEA ist eine Abkürzung für:
- Data Encryption Algorithm (Ein symmetrischer Verschlüsselungsalgorithmus)
- Drug Enforcement Administration (Die Drogenbekämpfungsbehörde der USA)
DEG ist die polizeiinterne Abkürzung von "-->Dezentrale Ermittlungsgruppe".
Das Delikt ist eine strafbare Handlung. Im Zivilrecht gibt es keine Strafen, daher wird hier von einer unerlaubten Handlung gesprochen. Die handelnde Person wird oft auch als als Delinquent bezeichnet, allerdings ist dies meist nur im Strafrecht üblich.
Daher
Die Delinquenz beschreibt eine Neigung, gesetzliche Regeln zu übertreten und damit straffällig zu werden. Entsprechend ist der Delinquent ein Straftäter.
Es gibt Entwicklungsphasen des Menschen, in denen das Phänomen häufiger auftritt (Jugenddelinquenz), meist sind jedoch Delinquenten Erwachsene, die schon gewohnheitsmäßig Straftaten begehen.
Der Deutsche Schäferhund hat sich wie keine andere Hunderasse der Welt als Diensthund so bewährt wie der Deutsche Schäferhund.