A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Das Darlehen (auch Darlehn, Kredit) ist ein Vertrag bezogen auf die Überlassung von Geld. Üblicherweise werden in diesem Vertrag neben den Vertragspartnern und der Darlehnshöhe (Pflichtbestandteile) auch Verzinsung, Tilgung, Laufzeit und Sicherheiten genannt. Die zuletzt genannten Regelungen sind optional und werden bei Fehlen durch eine gesetzliche Regelung ersetzt.

Siehe auch: Darlehen im Finanzen-Lexikon

Related Articles

Ähnliche Artikel

Vertragsverhältnis auf finanzen-lexikon.de■■■
Ein Vertragsverhältnis ist die Beziehung zwischen zwei (oder mehr) Personen (natürlichen oder juristischen), . . . Weiterlesen
Annuität auf finanzen-lexikon.de■■
Die Annuität ist ein Betrag, der für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens jährlich (annus (lat.): . . . Weiterlesen
Hypothek auf finanzen-lexikon.de■■
Die Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen . . . Weiterlesen
Personensicherheit auf finanzen-lexikon.de■■
Die Personensicherheit ist eine mögliche Form der Kreditsicherung. Hierbei garantiert (bürgt) eine . . . Weiterlesen