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Einleitung
Das Kriminal-Lexikon begrüßt Sie im Internet.
Wir wollen Ihnen einen umfassenden und leicht verständlichen Einblick in die Arbeit der Polizei, die Arbeit der Behörden sowie die Bedeutung und Anwendung unserer Gesetze geben.
Trotz aller Sorgfalt können wir jedoch keine Haftung übernehmen. In allen juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Abfragen
Dem Polizeibeamten stehen diverse Auskunftssysteme zur Verfügung. Das Einholen von Informationen nennt man "abfragen".
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
Die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist eine Abteilung innerhalb einer Polizeibehörde und wird polizeiintern abgekürzt mit GS
Ius dispositivum
Mit Ius dispositivum bezeichnet man Gesetze, die "zur Disposition" stehen, über die also verhandelt werden kann. Solche gesetzlichen Regelungen werden auch als "abdingbares Recht" bezeichnet.
Justizvollzugsanstalt
Die Justizvollzugsanstalt (polizeiintern abgekürzt mit JVA) ist eine Institution, die im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen der Freiheitsentziehung steht. In Deutschland sind Justizvollzugsanstalten in der Regel für die Unterbringung und Betreuung von verurteilten Straftätern zuständig.