Lexikon I
Lexikon I
IBPdL ist die polizeiinterne Abkürzung von "Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder"
Die Identitätsfeststellung wird polizeiintern abgekürzt mit IDF.
Ein elementarer Grundsatz des deutschen Strafprozessrechts ist die Regel "in dubio pro reo" (lateinisch), zu deutsch "im Zweifel für den Angeklagten".
Das Innenministerium Baden-Württemberg findet sich im Internet unter http://www.im.bwl.de
Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder wird polizeiintern abgekürzt mit IBPdL
Die International Police Association (IPA) Landesgruppe Baden-Württemberg findet sich im Internet unter http://www.ipa-bw.de/
Die International Police Association (IPA) Deutschland findet sich im Internet unter http://www.ipa-deutschland.de/
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