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Ein elementarer Grundsatz des deutschen Strafprozessrechts ist die Regel "in dubio pro reo" (lateinisch), zu deutsch "im Zweifel für den Angeklagten".

Dies ist ein strafrechtlicher Grundsatz, nach dem die für den Angeklagten jeweils günstigere Tatsache anzunehmen ist, wenn Umstände nicht eindeutig geklärt werden können. Das deutsche Recht basiert auf dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Deshalb muss in der Regel der Ankläger die Schuldigkeit des Angeklagten beweisen.