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English: Roman Statute / Español: Estatuto de Roma / Português: Estatuto de Roma / Français: Statut de Rome / Italiano: Statuto di Roma

Das Römische Statut ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bildet. Es wurde am 17. Juli 1998 in Rom verabschiedet und trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Als zentrales Regelwerk definiert es die Zuständigkeit, Struktur und Verfahren des IStGH sowie die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Im polizeilichen Kontext ist das Römische Statut insbesondere für die Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungsbehörden und die Umsetzung völkerstrafrechtlicher Standards von Bedeutung.

Allgemeine Beschreibung

Das Römische Statut stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Völkerstrafrechts dar. Es kodifiziert erstmals verbindliche Definitionen für schwerste Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen. Der Vertrag wurde von 120 Staaten unterzeichnet und ist derzeit für 124 Vertragsstaaten bindend (Stand: 2025). Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte das Statut am 11. Dezember 2000 und setzte es durch das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in nationales Recht um.

Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag ist als ständiges Gericht konzipiert und ergänzt die nationalen Justizsysteme, sofern diese nicht willens oder in der Lage sind, die im Statut genannten Verbrechen zu verfolgen. Das Prinzip der Komplementarität ist dabei zentral: Der IStGH greift nur ein, wenn nationale Behörden keine ernsthaften Ermittlungen oder Strafverfolgungen durchführen. Dies unterstreicht die subsidiäre Rolle des Gerichtshofs gegenüber souveränen Staaten.

Für Polizeibehörden ergibt sich aus dem Römischen Statut eine Reihe von Verpflichtungen und Kooperationsmöglichkeiten. Dazu gehören die Sicherung von Beweismitteln, die Unterstützung bei internationalen Ermittlungen sowie die Umsetzung von Haftbefehlen des IStGH. Die Zusammenarbeit erfolgt häufig über nationale Kontaktstellen, in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt (BKA) oder die Generalbundesanwaltschaft.

Historische Entwicklung

Die Entstehung des Römischen Statuts ist eng mit den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts verbunden, insbesondere mit den Kriegsverbrechen der beiden Weltkriege und den Völkermorden in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien. Die Einrichtung temporärer Tribunale durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – das Internationale Tribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) 1993 und das Internationale Tribunal für Ruanda (ICTR) 1994 – zeigte die Notwendigkeit eines ständigen Gerichtshofs. Diese Ad-hoc-Tribunale waren jedoch in ihrer Zuständigkeit zeitlich und räumlich begrenzt.

Die Verhandlungen zum Römischen Statut begannen 1995 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Besondere Herausforderungen stellten die Definition der Verbrechen, die Rolle des Sicherheitsrats sowie die Frage der Zuständigkeit des Gerichtshofs dar. Nach intensiven Debatten wurde das Statut am 17. Juli 1998 mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Staaten angenommen. Die erforderliche Anzahl von 60 Ratifikationen wurde am 11. April 2002 erreicht, sodass das Statut am 1. Juli 2002 in Kraft treten konnte.

Seit seinem Inkrafttreten hat das Römische Statut mehrere Ergänzungen erfahren. Die bedeutendste ist die Aufnahme des Verbrechens der Aggression auf der Überprüfungskonferenz in Kampala 2010, die 2018 in Kraft trat. Diese Erweiterung ermöglicht es dem IStGH, Fälle zu verfolgen, in denen ein Staat einen Angriffskrieg plant, vorbereitet oder durchführt, der gegen die Charta der Vereinten Nationen verstößt.

Technische Details und rechtliche Grundlagen

Das Römische Statut umfasst 128 Artikel, die in 13 Teile gegliedert sind. Die zentralen Bestimmungen betreffen die Zuständigkeit des Gerichtshofs (Artikel 5–12), die allgemeinen Grundsätze des Strafrechts (Artikel 22–33) sowie die Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten (Artikel 86–102). Die vier Kernverbrechen sind in den Artikeln 6 (Völkermord), 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), 8 (Kriegsverbrechen) und 8bis (Verbrechen der Aggression) definiert.

Ein wesentliches Merkmal des Statuts ist das Prinzip der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Artikel 25). Es stellt klar, dass nicht nur unmittelbare Täter, sondern auch Anstifter, Gehilfen und Vorgesetzte für die genannten Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies umfasst auch militärische Befehlshaber und zivile Vorgesetzte, die von Verbrechen ihrer Untergebenen wussten oder hätten wissen müssen und keine angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung oder Ahndung ergriffen haben.

Die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten mit dem IStGH ist in Teil 9 des Statuts geregelt. Artikel 86 verpflichtet die Staaten zur umfassenden Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof, insbesondere bei der Ermittlung und Verfolgung von Verbrechen. Dies schließt die Vollstreckung von Haftbefehlen, die Überstellung von Beschuldigten, die Sicherung von Beweismitteln sowie die Unterstützung bei der Identifizierung und Befragung von Zeugen ein. Für Polizeibehörden bedeutet dies, dass sie im Rahmen ihrer nationalen Zuständigkeiten verpflichtet sind, Anfragen des IStGH zu bearbeiten und umzusetzen.

Die Zuständigkeit des IStGH ist nicht universell, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie erstreckt sich nur auf Verbrechen, die nach dem Inkrafttreten des Statuts begangen wurden (Artikel 11). Zudem muss entweder der Tatortstaat oder der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Beschuldigte besitzt, Vertragspartei des Statuts sein (Artikel 12). Eine Ausnahme bildet die Überweisung einer Situation durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, wie im Fall Darfur (2005) oder Libyen (2011).

Normen und Standards

Das Römische Statut orientiert sich an bestehenden völkerrechtlichen Normen, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen sowie dem Völkergewohnheitsrecht. Die Definitionen der Kernverbrechen basieren auf diesen Quellen, wurden jedoch präzisiert und erweitert. So übernimmt Artikel 8 des Statuts die Kriegsverbrechen aus den Genfer Konventionen, ergänzt sie jedoch um weitere Tatbestände, die im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt begangen werden.

Für die polizeiliche Praxis sind insbesondere die Richtlinien des IStGH zur Beweissicherung relevant. Diese orientieren sich an internationalen Standards, wie sie etwa in den "Manuals on the Effective Investigation and Documentation of Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment" (Istanbul-Protokoll) oder den "Guidelines on Investigating Violations of International Humanitarian Law" des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) festgelegt sind. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend, um die Verwertbarkeit von Beweisen vor dem IStGH zu gewährleisten.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Das Römische Statut ist von anderen völkerrechtlichen Instrumenten zu unterscheiden, die ebenfalls die Verfolgung schwerer Verbrechen regeln. Dazu gehören:

  • Genfer Konventionen: Diese Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle regeln den Schutz von Opfern bewaffneter Konflikte und definieren Kriegsverbrechen. Im Gegensatz zum Römischen Statut enthalten sie jedoch keine Mechanismen zur strafrechtlichen Verfolgung von Einzelpersonen.
  • Völkerstrafgesetzbuch (VStGB): Das deutsche VStGB setzt das Römische Statut in nationales Recht um und ermöglicht die Verfolgung der im Statut genannten Verbrechen durch deutsche Gerichte. Es geht jedoch über das Statut hinaus, indem es beispielsweise die Strafbarkeit von Kriegsverbrechen auch dann vorsieht, wenn sie im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt begangen werden, unabhängig davon, ob der Tatortstaat oder der Täterstaat Vertragspartei des Römischen Statuts ist.
  • Ad-hoc-Tribunale (ICTY, ICTR): Diese Gerichte wurden vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingesetzt, um spezifische Konflikte zu behandeln. Im Gegensatz zum IStGH sind sie zeitlich und räumlich begrenzt und basieren nicht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, sondern auf Resolutionen des Sicherheitsrats.

Anwendungsbereiche

  • Internationale Strafverfolgung: Das Römische Statut bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Dieser kann Ermittlungen einleiten, Anklagen erheben und Urteile fällen, sofern die nationalen Justizsysteme versagen. Die Zuständigkeit des IStGH erstreckt sich auf die vier Kernverbrechen, sofern diese auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats oder durch dessen Staatsangehörige begangen wurden.
  • Polizeiliche Zusammenarbeit: Polizeibehörden der Vertragsstaaten sind verpflichtet, mit dem IStGH zusammenzuarbeiten. Dies umfasst die Vollstreckung von Haftbefehlen, die Sicherung von Beweismitteln sowie die Unterstützung bei der Identifizierung und Befragung von Zeugen. In Deutschland obliegt diese Aufgabe insbesondere dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwaltschaft.
  • Nationale Umsetzung: Die Vertragsstaaten sind gehalten, das Römische Statut in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte dies durch das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), das die Verfolgung der im Statut genannten Verbrechen durch deutsche Gerichte ermöglicht. Dies ist insbesondere relevant, wenn Täter oder Opfer deutsche Staatsangehörige sind oder die Tat auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurde.
  • Ausbildung und Sensibilisierung: Das Römische Statut dient als Grundlage für die Ausbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in völkerstrafrechtlichen Fragen. Dies umfasst die Schulung in den Definitionen der Kernverbrechen, den Standards der Beweissicherung sowie den Verfahren der Zusammenarbeit mit dem IStGH. Ziel ist es, die Ermittlungskompetenz im Bereich schwerster Menschenrechtsverletzungen zu stärken.
  • Prävention und Abschreckung: Die Existenz des Römischen Statuts und des IStGH soll potenzielle Täter von der Begehung schwerster Verbrechen abschrecken. Die Möglichkeit, auch Jahre nach der Tat noch zur Rechenschaft gezogen zu werden, wirkt präventiv und stärkt das Vertrauen in die internationale Rechtsordnung.

Bekannte Beispiele

  • Fall Thomas Lubanga Dyilo (Demokratische Republik Kongo): Lubanga war der erste Angeklagte, der vom IStGH verurteilt wurde. Er wurde 2012 wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten im bewaffneten Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der Fall verdeutlichte die Bedeutung des Römischen Statuts für die Verfolgung von Kriegsverbrechen, die gegen Kinder begangen werden.
  • Fall Omar al-Bashir (Sudan): Der ehemalige sudanesische Präsident wurde 2009 und 2010 vom IStGH wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Darfur angeklagt. Der Fall ist besonders relevant, da al-Bashir der erste amtierende Staatschef war, gegen den ein Haftbefehl des IStGH erlassen wurde. Die Nichtauslieferung durch mehrere Vertragsstaaten des Römischen Statuts wirft jedoch Fragen zur Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit auf.
  • Fall Germain Katanga (Demokratische Republik Kongo): Katanga wurde 2014 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit einem Angriff auf ein Dorf in der Provinz Ituri verurteilt. Das Urteil bestätigte die Verantwortlichkeit von Milizenführern für Verbrechen, die von ihren Untergebenen begangen wurden, und unterstrich die Bedeutung des Prinzips der Vorgesetztenverantwortlichkeit.
  • Fall Jean-Pierre Bemba (Zentralafrikanische Republik): Bemba, ein ehemaliger Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo, wurde 2016 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt, die von seinen Truppen in der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden. Das Urteil war das erste des IStGH, das sich auf das Prinzip der Vorgesetztenverantwortlichkeit stützte und die sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen anerkannte.

Risiken und Herausforderungen

  • Politische Einflussnahme: Die Arbeit des IStGH und die Umsetzung des Römischen Statuts sind anfällig für politische Einflussnahme. Einige Staaten, darunter die USA, China und Russland, sind keine Vertragsparteien und lehnen die Zuständigkeit des Gerichtshofs ab. Dies kann die Zusammenarbeit mit dem IStGH erschweren und die Vollstreckung von Haftbefehlen behindern.
  • Selektive Strafverfolgung: Kritiker werfen dem IStGH vor, vor allem Fälle in afrikanischen Staaten zu verfolgen, während Verbrechen in anderen Regionen, etwa im Nahen Osten oder in Asien, unberücksichtigt bleiben. Dies gefährdet die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs und wirft Fragen nach der Neutralität seiner Arbeit auf.
  • Beweissicherung und Zeugenschutz: Die Ermittlung von Verbrechen, die oft in Konfliktgebieten begangen werden, ist mit erheblichen Risiken verbunden. Zeugen und Ermittler sind häufig Bedrohungen ausgesetzt, und die Sicherung von Beweismitteln gestaltet sich schwierig. Zudem müssen die Beweise den hohen Standards des IStGH genügen, um vor Gericht Bestand zu haben.
  • Umsetzung in nationales Recht: Nicht alle Vertragsstaaten haben das Römische Statut vollständig in nationales Recht umgesetzt. Dies kann zu Lücken in der Strafverfolgung führen, insbesondere wenn nationale Gerichte nicht über die notwendigen rechtlichen Instrumente verfügen, um die im Statut genannten Verbrechen zu verfolgen.
  • Zusammenarbeit mit Nicht-Vertragsstaaten: Die Zusammenarbeit mit Staaten, die das Römische Statut nicht ratifiziert haben, ist eine Herausforderung. Dies betrifft insbesondere die Vollstreckung von Haftbefehlen oder die Überstellung von Beschuldigten. In einigen Fällen haben Staaten die Zusammenarbeit verweigert, was die Effektivität des IStGH einschränkt.
  • Finanzierung und Ressourcen: Der IStGH ist auf die finanzielle Unterstützung der Vertragsstaaten angewiesen. Budgetkürzungen oder unregelmäßige Zahlungen können die Arbeit des Gerichtshofs beeinträchtigen und die Dauer von Verfahren verlängern. Zudem sind die Ressourcen begrenzt, was die Anzahl der gleichzeitig bearbeiteten Fälle einschränkt.

Ähnliche Begriffe

  • Völkerstrafrecht: Das Völkerstrafrecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Normen, die die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für schwerste Verbrechen regeln, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen. Das Römische Statut ist ein zentraler Bestandteil dieses Rechtsgebiets, das sich jedoch auch aus anderen Quellen wie Völkergewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen speist.
  • Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): Der IStGH ist das durch das Römische Statut geschaffene ständige Gericht mit Sitz in Den Haag. Seine Aufgabe ist die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression. Der Gerichtshof ist kein Organ der Vereinten Nationen, arbeitet jedoch eng mit diesen zusammen.
  • Komplementaritätsprinzip: Dieses Prinzip besagt, dass der IStGH nur dann tätig wird, wenn nationale Gerichte nicht willens oder in der Lage sind, die im Römischen Statut genannten Verbrechen zu verfolgen. Es unterstreicht die subsidiäre Rolle des Gerichtshofs gegenüber den nationalen Justizsystemen und soll die Souveränität der Staaten wahren.
  • Völkergewohnheitsrecht: Das Völkergewohnheitsrecht besteht aus ungeschriebenen Regeln, die durch eine allgemeine und einheitliche Staatenpraxis sowie die Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit (opinio iuris) entstehen. Viele Bestimmungen des Römischen Statuts, insbesondere die Definitionen der Kernverbrechen, spiegeln völkergewohnheitsrechtliche Normen wider.

Zusammenfassung

Das Römische Statut ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof bildet und die Verfolgung schwerster Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression regelt. Es stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Völkerstrafrechts dar und verpflichtet die Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit mit dem IStGH. Für Polizeibehörden ergeben sich daraus konkrete Aufgaben, insbesondere bei der Sicherung von Beweismitteln, der Umsetzung von Haftbefehlen und der Unterstützung internationaler Ermittlungen. Trotz seiner Bedeutung steht das Römische Statut vor Herausforderungen, darunter politische Einflussnahme, selektive Strafverfolgung und die Umsetzung in nationales Recht. Dennoch bleibt es ein zentrales Instrument zur Durchsetzung der internationalen Rechtsordnung und zur Ahndung schwerster Menschenrechtsverletzungen.

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