English: Witness / Español: Testigo / Português: Testemunho / Français: Témoin / Italiano: Testimonianza
Der Zeuge ist ein Beweismittel zur Erforschung eines tatsächlich geschehenen Lebenssachverhaltes. Er berichtet über eigene Wahrnehmungen.
Zur Aussage als Zeuge ist jeder verpflichtet, solange ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Bei kriminellen Tathergängen wird man eher durch Zufall Zeuge. Bei bestimmten Verwaltungsakten (Trauzeugen bei einer Vermählung) werden jedoch gezielt Zeugen bestellt, die den Vorgang beobachten und dessen Korrektheit durch Unterschrift bestätigen.
Beschreibung
Ein Zeuge im Polizei Kontext ist eine Person, die sachdienliche Informationen zu einem Vorfall oder einer Straftat liefern kann. Zeugen werden oft von der Polizei befragt, um Informationen zu sammeln und den Tathergang zu rekonstruieren. Sie können wichtige Augenzeugen sein und bei der Aufklärung von Verbrechen helfen. Die Aussagen eines Zeugen können vor Gericht als Beweismittel dienen und zur Verurteilung von Tätern beitragen.
Anwendungsbereiche
- Vernehmung von Zeugen bei der Aufklärung von Straftaten
- Identifizierung von Tätern durch Zeugenaussagen
- Zeugenschutzprogramme für gefährdete Personen
- Verwendung von Zeugenaussagen als Beweismittel vor Gericht
- Einberufung von Zeugen zu Gerichtsverhandlungen
Risiken
- Bedrohungen für Zeugen durch Täter oder deren Komplizen
- Falschaussagen oder Ungenauigkeiten in den Aussagen der Zeugen
- Druck auf Zeugen seitens der Täter, um ihre Aussagen zu ändern oder zurückzuziehen
- Öffentlicher Druck oder Stigmatisierung von Zeugen nach ihrer Aussage
Beispiele
- Ein Augenzeuge beobachtete den Autounfall und konnte der Polizei wichtige Informationen geben.
- Die Zeugin identifizierte den Täter anhand eines Fotos in der polizeilichen Datenbank.
- Die Zeugen wurden zur Gerichtsverhandlung vorgeladen, um ihre Aussagen zu bestätigen.
Beispielsätze
- Der Zeuge sah den Einbrecher und konnte ihn genau beschreiben.
- Der Aussage des Zeugen zufolge war der Verdächtige zur Tatzeit vor Ort.
- Der Polizei konnte dank des Zeugen neue Erkenntnisse über den Fall gewinnen.
- Die Polizei befragte die Zeugen ausführlich zu dem Vorfall.
- Die Zeugen bestätigten ihre Aussagen auch vor Gericht.
Wortherkunft
Der Begriff "Zeuge" stammt vom althochdeutschen Wort "zewig" ab, was "in Augenschein nehmen" bedeutet. Im Polizei Kontext bezieht sich ein Zeuge auf eine Person, die etwas beobachtet hat und darüber aussagen kann.
Ähnliche Begriffe und Synonyme
- Augenzeuge
- Informant
- Informationsgeber
- Beobachter
Weblinks
- psychology-lexicon.com: 'Witness' im psychology-lexicon.com (Englisch)
Artikel mit 'Zeuge' im Titel
- Knallzeuge: Der Knallzeuge ist ein Zeuge, der glaubt, einen Verkehrsunfall beobachtet zu haben. Tatsächlich nahm er erst durch durch das Geräusch beim Verkehrsunfall diesen wahr
- Vernehmung von Zeugen: Vernehmung von Zeugen im Polizeikontext bezieht sich auf die formale Befragung von Personen, die relevante Informationen zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren liefern können
Zusammenfassung
Ein Zeuge im Polizei Kontext ist eine Person, die wichtige Informationen zu einem Vorfall liefern kann. Sie werden von der Polizei befragt, um den Tathergang zu rekonstruieren und bei der Aufklärung von Verbrechen zu helfen. Zeugen können vor Gericht aussagen und ihre Aussagen dienen als Beweismittel. Es gibt jedoch auch Risiken für Zeugen, wie Bedrohungen oder Druck seitens der Täter. Die Herkunft des Begriffs "Zeuge" liegt im althochdeutschen Wort "zewig" und bezieht sich auf das "in Augenschein nehmen". Es gibt auch ähnliche Begriffe wie "Augenzeuge" oder "Informant" im Polizei Kontext.
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