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Die Kriminalistik befasst sich mit der Bekämpfung des Verbrechens. Hierzu gehört auch die Vorbeugung bzw. Verhütung von Straftaten, hauptsächlich aber die Ermittlung und Sicherung von Beweisen, Identifizierung und Befragung von Zeugen, sowie Auffinden, Verfolgung und Festnahme der vermuteten Täter. Alle Ergebnisse müssen vor Gericht Bestand haben, d.h. Beweiskraft haben. Die Ermittlungen haben daher auch Einfluss auf die Prozessstrategie der Staatsanwaltschaft. Daher arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft stets zusammen.

 

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