Lexikon V
Lexikon V
v.e.e ist die polizeiinterne Abkürzung von "vor Eintreffen erledigt", d.h. Einsatzgrund ist vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte (bereits) entfallen.
Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.
Die Verbrechensanalyse verknüpft Verbrechensdaten und andere verbrechensunabhängige Daten. Danach identifiziert er aus den daraus gewonnenen Daten diejenigen, die für die Arbeit von Polizei - und Justizbehörden relevant sein könnten und stellt sie diesen Organisationen zur Verfügung.
Ein Verdacht ist eine begründete Denkweise über eine Person und deren (meist schlechtes) Verhalten. Das zugehörige Verb lautet "verdächtigen".
Ein Verdacht ohne spezifischen Grund wird als "Generalverdacht" bezeichnet. So stehen bei schweren Straftaten (Mord, Körperverletzung, Entführung) allein schon aus statistischen Gründen die Angehörigen unter Generalverdacht.
Ein Verdächtiger ist eine Person, bei der man vermutet, dass sie eine Straftat begangen hat.
Da in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, ist allein die Tatsache, verdächtig zu sein, kein Strafbestand. Daher ist der Begriff "Verdächtiger" auch in keinem Gesetzbuch zu finden.
Die Verdeckte Wahlgegenüberstellung ist eine veraltete Methode, bei der der Zeuge verdeckt hinter einer Glasscheibe in einem abgedunkelten Raum den Verdächtigen aus einer Gruppe von ähnlichen Personen auswählen soll.
Die Methode ist zunehmend durch Vorlage eines Satzes ähnlicher Portraits ersetzt worden