Lexikon V
Lexikon V
V.e.e ist die polizeiinterne Abkürzung von "vor Eintreffen erledigt", d.h. Einsatzgrund ist vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte (bereits) entfallen.
English: Consumer protection / Español: Protección al consumidor / Português: Proteção ao consumidor / Français: Protection des consommateurs / Italiano: Protezione dei consumatori
Verbraucherschutz bezieht sich auf die Bemühungen und Maßnahmen der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden, um die Interessen und Rechte der Verbraucher zu schützen. Verbraucherschutz umfasst die Prävention und Untersuchung von Verbrechen und betrügerischen Aktivitäten, die Verbraucher finanziell schädigen oder gefährden können. Dieser Artikel wird den Begriff "Verbraucherschutz" im Kontext der Polizeiarbeit näher erläutern, Beispiele für Verbraucherschutzfälle bieten, die mit Polizeieinsätzen in Verbindung stehen, sowie die Risiken und Einsatzgebiete dieses wichtigen Aspekts der polizeilichen Arbeit beleuchten.
English: Crime / Español: Crimen / Português: Crime / Français: Crime / Italiano: Crimine
Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.
Die Verbrechensanalyse verknüpft Verbrechensdaten und andere verbrechensunabhängige Daten. Danach identifiziert er aus den daraus gewonnenen Daten diejenigen, die für die Arbeit von Polizei - und Justizbehörden relevant sein könnten und stellt sie diesen Organisationen zur Verfügung.
English: Crime prevention / Español: Prevención del crimen / Português: Prevenção do crime / Français: Prévention du crime / Italiano: Prevenzione del crimine
Verbrechensbekämpfung im Polizeikontext bezieht sich auf die Gesamtheit der Strategien, Methoden und Maßnahmen, die von den Strafverfolgungsbehörden ergriffen werden, um Kriminalität zu verhindern, aufzuklären und zu reduzieren. Dies umfasst eine breite Palette von Aktivitäten, von der Prävention und Ermittlung bis hin zur Strafverfolgung und der Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, das Vertrauen der Gemeinschaft in die Strafverfolgungsbehörden zu stärken und das Risiko von Verbrechen zu minimieren.
Ein Verdacht ist eine begründete Denkweise über eine Person und deren (meist schlechtes) Verhalten. Das zugehörige Verb lautet "verdächtigen".
Ein Verdacht ohne spezifischen Grund wird als "Generalverdacht" bezeichnet. So stehen bei schweren Straftaten (Mord, Körperverletzung, Entführung) allein schon aus statistischen Gründen die Angehörigen unter Generalverdacht.
Ein Verdächtiger ist eine Person, bei der man vermutet, dass sie eine Straftat begangen hat.
Da in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, ist allein die Tatsache, verdächtig zu sein, kein Strafbestand. Daher ist der Begriff "Verdächtiger" auch in keinem Gesetzbuch zu finden.