V.e.e ist die polizeiinterne Abkürzung von "vor Eintreffen erledigt", d.h. Einsatzgrund ist vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte (bereits) entfallen.
V.e.e ist die polizeiinterne Abkürzung von "vor Eintreffen erledigt", d.h. Einsatzgrund ist vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte (bereits) entfallen.
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