Das Landeskriminalamt (LKA) ist eine Institution innerhalb des Strafverfolgungsapparates eines Bundeslandes in Deutschland. Es hat in der Regel die Aufgabe, schwere und komplexe Straftaten zu erforschen und aufzuklären. Es untersteht in der Regel direkt der obersten Landespolizeibehörde.
Jedes deutsche Bundesland hat sein eigenes LKA, das für die Bearbeitung von Straftaten und die Ermittlungen im Strafrecht verantwortlich ist. Das LKA ist in der Regel für die Bearbeitung von schweren Straftaten, wie zum Beispiel Mord, Raub, Drogenhandel und Terrorismus, zuständig. Die Mitarbeiter des LKAs sind in der Regel hochqualifiziert und besitzen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Bearbeitung von schweren Straftaten erforderlich sind. Das LKA arbeitet auch eng mit anderen Polizeibehörden zusammen, um Straftaten aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Einige Beispiele für Aufgaben des LKA sind:
- Ermittlungen in Fällen von organisierter Kriminalität (z.B. Bandenkriminalität, Wirtschaftskriminalität)
- Ermittlungen in Fällen von Terrorismus
- Erstellung von kriminalpolizeilichen Lagebildern und -analysen
- Durchführung von kriminalistischen und forensischen Untersuchungen
- Bereitstellung von Sachverstand und Unterstützung für die Ermittlungen in komplexen Fällen durch andere Polizeidienststellen
Es gibt in Deutschland mehrere LKA, jedes Bundesland hat sein eigenes. Beispiele für deutsche LKA sind:
- LKA Bayern
- LKA Nordrhein-Westfalen
- LKA Baden-Württemberg
- LKA Hamburg
- LKA Berlin
Es gibt auch ein Bundeskriminalamt (BKA) das für die gesamtdeutsche Polizeizusammenarbeit und für bestimmte Bereiche der Strafverfolgung zuständig ist.