Lexikon I
Lexikon I
English: International cooperation / Español: Cooperación internacional / Português: Cooperação internacional / Français: Coopération internationale / Italian: Cooperazione internazionale
Internationale Zusammenarbeit im Polizei-Kontext bezieht sich auf die Kooperation zwischen Polizeibehörden verschiedener Länder, um grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Dies umfasst den Austausch von Informationen, gemeinsame Ermittlungen, die Verfolgung von Straftätern über nationale Grenzen hinweg und die Teilnahme an internationalen Polizeiorganisationen wie Interpol oder Europol.
English: Internet Police Station / Español: Comisaría en Línea / Português: Delegacia na Internet / Français: Poste de Police en Ligne / Italiano: Stazione di Polizia Online
Internetwache bezeichnet im polizeilichen Kontext eine Online-Plattform, über die Bürger direkt mit der Polizei kommunizieren können. Diese Plattform ermöglicht es, Straftaten online anzuzeigen, Informationen zu erhalten und in Kontakt mit der Polizei zu treten, ohne eine physische Polizeistation aufsuchen zu müssen.
Interpol ist die Kurzform für International Criminal Police Organization, auf Deutsch Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation. Interpol ist eine internationale Organisation, die von der Polizei von verschiedenen Ländern weltweit genutzt wird, um die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung zu verbessern.
Deutsch: Interpretation / Español: interpretación / Português: interpretação / Français: interprétation / Italiano: interpretazione
Interpretation im Polizei-Kontext bezieht sich auf die Deutung, Analyse oder Auslegung von Informationen, Beweisen oder gesetzlichen Vorschriften durch Polizeibeamte oder Ermittler. Diese Interpretation ist ein zentraler Bestandteil der polizeilichen Arbeit, da sie die Grundlage für Entscheidungen und Maßnahmen bildet, die im Rahmen von Ermittlungen, Einsätzen oder bei der Anwendung von Gesetzen getroffen werden.
English: intervention / Español: intervención / Português: intervenção / Français: intervention / Italiano: intervento
Der Begriff Intervention bezeichnet im polizeilichen Kontext eine gezielte und strukturierte Maßnahme, die darauf abzielt, eine akute Gefahrensituation zu entschärfen oder eine Straftat zu unterbinden. Solche Einsätze erfordern präzise Planung, klare rechtliche Grundlagen und eine abgestimmte Vorgehensweise der beteiligten Kräfte. Die Bandbreite reicht von deeskalierenden Gesprächen bis hin zu gewaltsamen Zugriffen unter Einsatz spezieller Einheiten.
Invitatio ad offerendum, siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Mit Ius dispositivum bezeichnet man Gesetze, die "zur Disposition" stehen, über die also verhandelt werden kann. Solche gesetzlichen Regelungen werden auch als "abdingbares Recht" bezeichnet.