Der Begriff Arrest kommt aus dem Französischen arrêter und bedeutet etwa "anhalten", "stoppen".
Im Deutschen kennen wir den Begriff in verschiedenen Bereichen. Allen gemeinsam ist die Bedeutung, dass eine Person eingesperrt bzw. in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.
Es gibt den Hausarrest, als Strafmaßnahme oder auch vorbeugende Maßnahme bei Fluchtgefahr.
Der Stubenarrest ist eher eine Strafmaßnahme innerhalb der Familie.
Im Gefängnis ist der Arrest eine Strafe, die aus Einzelhaft in einer besonderen Arrestzelle besteht.
Auch im Zivilrecht gibt es den Arrest. Dabei geht es um die Sicherstellung von Pfändern. damit sie eine Forderung befriedigen können. Bekannt werden gelegentlich Schiffe, die unter Arrest gestellt werden, weil die Gehälter (Heuer) der Schiffsbesatzung nicht gezahlt wurde. Durch den Arrest wird verhindert, dass das Schiff den Hafen verlässt, bevor das Pfändungsverfahren abgeschlossen wurde. Dieser Arrest wird von einem Gericht beschlossen und von der Polizei durchgeführt.