English: Injured / Español: Dañado / Português: Lesado / Français: Victime / Italiano: Danneggiato
Ein Geschädigter (polizeiintern abgekürzt mit GS) ist eine Person oder Organisation, die direkt oder indirekt durch eine Straftat oder ein kriminelles Verhalten betroffen ist. Der Geschädigte kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person wie ein Unternehmen oder eine Behörde sein.
Ein Geschädigter kann beispielsweise Opfer eines Diebstahls, eines Betrugs, einer Körperverletzung oder einer anderen Straftat sein. In diesen Fällen hat der Geschädigte einen Schaden erlitten, sei es in Form von materiellen Verlusten wie gestohlenem Geld oder Sachschäden oder in Form von körperlichen Verletzungen und seelischen Belastungen.
Der Geschädigte spielt im Strafrecht eine wichtige Rolle, da er als Zeuge bei der Aufklärung der Straftat oder des kriminellen Verhaltens helfen kann. Der Geschädigte hat das Recht, von der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Ein Beispiel für einen Geschädigten könnte ein Opfer eines Einbruchs sein, dem gestohlene Wertgegenstände und persönliche Dokumente entwendet wurden. Ein anderer möglicher Geschädigter könnte ein Unternehmen sein, das Opfer von Wirtschaftskriminalität wie Betrug oder Industriespionage geworden ist.
Zusammenfassend ist der Geschädigte im Strafrecht, Polizei und Kriminalistik Kontext eine Person oder Organisation, die durch eine Straftat oder kriminelles Verhalten betroffen ist und eine wichtige Rolle bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten spielt.