A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Der Vorsatz ist eine Voraussetzung für ein strafbares Handeln und bedeutet die vorsätzliche Begehung der Tat. Eine Ausnahme (strafbares Handeln ohne Vorsatz) bilden die Tatbestände, d ie eine fahrlässige Begehung vorsehen.

Related Articles

Ähnliche Artikel

Tatverdächtiger ■■
Ein Tatverdächtiger (polizeiintern abgekürzt mit TV) ist eine Person, bei der aufgrund bestimmter Umstände . . . Weiterlesen
Dienstbarkeit auf wind-lexikon.de■■
Eine Dienstbarkeit ist eine Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§1018 BGB) bezüglich der Rechte . . . Weiterlesen