English: Emergency vehicle, Español: Vehículo de emergencia, Português: Veículo de emergência, Français: Véhicule d'intervention, Italiano: Veicolo di emergenza
Einsatzfahrzeug bezeichnet im Polizeikontext ein speziell für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben ausgerüstetes Kraftfahrzeug. Diese Fahrzeuge sind primär für den Streifendienst, die Gefahrenabwehr, die Verfolgung von Straftätern und den Transport von Einsatzkräften und Material konzipiert. Sie unterscheiden sich von zivilen Fahrzeugen durch ihre Sonderausstattung, Farbgebung und die Berechtigung zur Nutzung von Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn).
Allgemeine Beschreibung
Polizeiliche Einsatzfahrzeuge sind gesetzlich definiert und erfüllen in Deutschland die Kriterien für Sonderfahrzeuge nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die charakteristischen Merkmale umfassen:
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Sondersignalanlage (SIA): Bestehend aus blauem Kennleuchten und einem akustischen Warnsignal (Martinshorn), die nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten eingeschaltet werden dürfen.
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Optische Kennzeichnung: Standardisierte Lackierung (z. B. blau-silber oder grün-silber, heute oft blau-weiß mit neongelber Kontrastbeklebung) zur sofortigen Identifizierung als Polizeifahrzeug.
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Funkausrüstung: Einrichtung für den digitalen Polizeifunk zur Kommunikation mit der Leitstelle und anderen Einsatzkräften.
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Spezialausrüstung: Lagerungsmöglichkeiten für die persönliche Schutzausrüstung, Beweissicherungsmaterial, Absperrmaterial und ggf. Waffen.
Anwendungsbereiche
Einsatzfahrzeuge der Polizei werden für eine breite Palette von Aufgaben genutzt:
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Streifenfahrten: Die überwachte Bestreifung des Zuständigkeitsbereichs zur Präsenz, Gefahrenabwehr und Aufnahme von Anzeigen (häufig der klassische Funkstreifenwagen).
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Eilige Einsatzfahrten: Fahrten unter Nutzung von Sondersignalen, um schnellstmöglich zu einem Notfallort (z. B. Verkehrsunfall, tätlicher Angriff, Brand) zu gelangen.
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Transportaufgaben: Beförderung von Festgenommenen (mit speziellen Trenngittern), Spezialkräften (z. B. Spezialeinsatzkommandos - SEK) oder Großgerät (z. B. Wasserwerfer, Räumfahrzeuge bei Demonstrationen).
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Verkehrsüberwachung: Speziell ausgerüstete Fahrzeuge zur mobilen Kontrolle von Geschwindigkeit oder zur Unfallaufnahme.
Spezielles: Sonderrechte und Sorgfaltspflicht
Im Polizeikontext sind die Begriffe Sonderrechte und Wegerecht zentral, die nur Einsatzfahrzeuge nutzen dürfen:
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Sonderrechte (§ 35 StVO): Befreien die Polizei von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halteverbote), wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Hierbei darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.
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Wegerecht (§ 38 StVO): Das Recht, freie Bahn zu fordern. Dieses darf nur in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Fahrt gewähren.
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Einsatzfahrer-Training: Polizeibeamte, die Einsatzfahrzeuge fahren, müssen spezielle, regelmäßige Fahrtrainings absolvieren, da die Sonderrechte die Sorgfaltspflicht nicht aufheben – sie müssen stets mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.
Bekannte Beispiele
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Funkstreifenwagen (FuStW): Standardfahrzeuge (meist Kombis oder SUVs) für den Streifendienst und die schnelle Reaktion auf Notrufe.
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Gruppenkraftwagen (GruKw): Größere Transporter (z. B. Mercedes-Benz Sprinter) für den Transport ganzer Einsatzgruppen der Bereitschaftspolizei bei Großeinsätzen.
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Zivile Einsatzfahrzeuge (Zivilfahrzeuge): Nicht gekennzeichnete Fahrzeuge, die von Kriminalpolizei oder Spezialkräften für Observationen und Ermittlungen genutzt werden, aber teils über verdeckte Sondersignalanlagen verfügen.
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Spezialfahrzeuge: Wasserwerfer, gepanzerte Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Technischen Einsatzeinheiten (TEE).
Risiken und Herausforderungen
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Unfallrisiko: Die Nutzung von Sondersignalen erhöht das Risiko von Verkehrsunfällen durch die hohe Geschwindigkeit und unvorhersehbare Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer.
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Belastung des Materials: Durch die hohe Beanspruchung und das Fahren am Limit unterliegen Einsatzfahrzeuge einem höheren Verschleiß als zivile Fahrzeuge.
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Sicherheitsmängel: Bei nicht ausreichend gepanzerten oder veralteten Fahrzeugen kann die Sicherheit der Beamten in gefährlichen Lagen (z. B. Beschuss) nicht gewährleistet werden.
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Kosten: Die Anschaffung und Wartung der Spezialausrüstung und der Sondersignalanlagen sind kostenintensiv.
Ähnliche Begriffe
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Funkstreifenwagen (FuStW): Ein spezifischer Typ des Einsatzfahrzeugs für den täglichen Streifendienst.
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Sondersignal: Die optischen (blaues Licht) und akustischen (Horn) Warneinrichtungen.
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Hilfsfrist: Die Zeit, die das Einsatzfahrzeug benötigt, um von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort zu gelangen.
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Amtsfahrzeug: Allgemeiner Begriff für Dienstfahrzeuge, die nicht zwingend als Einsatzfahrzeug (mit Sondersignalen) zugelassen sein müssen (z. B. Bürowagen, Schulungsfahrzeuge).
Artikel mit 'Einsatzfahrzeug' im Titel
- Notarzteinsatzfahrzeug: kürzesten Notarzteinsatzfahrzeug wird polizeiintern abgekürzt mit NEF . . .
Zusammenfassung
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei ist ein speziell ausgerüstetes, gekennzeichnetes Kraftfahrzeug, das unverzichtbar für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist. Es ist mit Sondersignalen ausgestattet, die es ihm ermöglichen, unter Beachtung der Sonderrechte (§ 35 StVO) schnell und prioritär zu Notfällen zu gelangen. Die Nutzung erfordert eine hohe Verantwortung und eine besondere Ausbildung der Einsatzfahrer, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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