English: Fire, Español: Incendio, Português: Incêndio, Français: Incendie, Italiano: Incendio
Brand im Polizeikontext bezeichnet ein Schadensereignis, das durch ein unkontrolliertes Feuer verursacht wird. Die polizeiliche Relevanz ergibt sich daraus, dass der Brand fast immer den Anfangsverdacht einer Straftat (insbesondere Brandstiftung) oder einer Ordnungswidrigkeit begründet und eine akute Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Allgemeine Beschreibung
Die Polizei ist bei einem Brandereignis in zwei Hauptbereichen tätig:
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Gefahrenabwehr (Primäre Aufgabe der Feuerwehr): Die Polizei unterstützt die Feuerwehr bei der Sicherung der Einsatzstelle, der Evakuierung und der Verkehrslenkung. Hier gilt der Brand als akute Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum. 
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Repression (Kriminalitätsbekämpfung): Die Polizei führt die Brandursachenermittlung durch. Da ein Brand in Deutschland sehr häufig auf menschliches Versagen, Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Tat (Brandstiftung) zurückzuführen ist, ermittelt die Polizei zur Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. 
Die Klärung der Brandursache ist essenziell, da die Brandstiftung eine der gefährlichsten und schadensträchtigsten Straftaten darstellt.
Anwendungsbereiche
Die polizeiliche Arbeit im Zusammenhang mit Bränden umfasst:
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Einsatzstelle: Absperrung und Sicherung der Brandstelle, Verhinderung des Zutritts Unbefugter und Schutz potenzieller Beweismittel. 
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Brandursachenermittlung: Durchführung von Ermittlungen zur Klärung, ob der Brand fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Dies beinhaltet die Befragung von Zeugen, Geschädigten und die technische Untersuchung des Brandherdes. 
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Spurensicherung: Die Kriminaltechnik der Polizei (oder spezialisierte Landeskriminalämter) sichert am Brandort Spuren (z. B. Brandbeschleuniger, Zündvorrichtungen), oft in enger Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen. 
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Fahndung: Bei Verdacht auf vorsätzliche Brandstiftung die Fahndung nach dem Täter. 
Spezielles: Die Brandursachenermittlung
Die Brandursachenermittlung (BUE) ist ein komplexes Feld, das oft spezielle kriminaltechnische Fähigkeiten erfordert:
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Zusammenarbeit: Es besteht eine intensive Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, die oft erste Hinweise auf die Ursache (z. B. Brandausbruchsstelle, Geruch) liefern kann. 
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Ausschlussprinzip: Die Ermittler versuchen zunächst, natürliche oder technische Ursachen (Kurzschluss, technischer Defekt) auszuschließen. Erst wenn dies nicht gelingt und Indizien vorliegen, wird die Brandstiftung als Ursache angenommen. 
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Tatort-Besonderheiten: Der Brandort ist durch die Zerstörung und das Löschwasser oft stark verändert, was die Spurensicherung im Vergleich zu anderen Tatorten erschwert. 
Bekannte Beispiele
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Schwere Brandstiftung: Ein Brand, der in Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder anderen Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, gelegt wird und die Verursachung des Todes eines Menschen nach sich zieht. 
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Fahrlässige Brandstiftung: Ein Brand, der durch eine grobe Unachtsamkeit verursacht wurde (z. B. achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, unbeaufsichtigter Grill). 
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Serie von Brandstiftungen: Wiederholtes Legen von Bränden, oft durch denselben Täter, was zur Einrichtung einer speziellen Ermittlungsgruppe (EG) führt. 
Risiken und Herausforderungen
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Spurenvernichtung: Der Brand selbst, die Löschmaßnahmen der Feuerwehr und die notwendigen Bergungsarbeiten vernichten Spuren oder machen sie unbrauchbar, was die Aufklärung erschwert. 
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Gefahr für Beamte: Die polizeilichen Ermittlungen müssen oft in instabilen und einsturzgefährdeten Gebäuden durchgeführt werden, was ein hohes Risiko für die eingesetzten Beamten darstellt. 
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Versicherungsbetrug: Eine häufige Motivation für Brandstiftung ist der Versicherungsbetrug, was detaillierte Ermittlungen in den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Geschädigten erfordert. 
Ähnliche Begriffe
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Brandstiftung: Die vorsätzliche Verursachung eines Brandes (Straftat nach §§ 306 ff. StGB). 
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Brandherd: Der Ort, an dem das Feuer ausgebrochen ist, der für die Ermittlung der Ursache entscheidend ist. 
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Gefahrübergang: Der Zeitpunkt oder die Situation, in der die Zuständigkeit von der Feuerwehr (bekämpfende Gefahrenabwehr) auf die Polizei (repressive Ermittlung) übergeht. 
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Sprengstoffdelikt: Eine ähnliche Form der Zerstörung, die aber nicht durch Feuer, sondern durch Explosion verursacht wird. 
Zusammenfassung
Brand im Polizeikontext ist das Schadensereignis des unkontrollierten Feuers, das primär zur Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Brandstiftung) polizeiliche Ermittlungen auslöst. Die Polizei übernimmt dabei die Sicherung der Brandstelle und die Brandursachenermittlung (Repression), oft in enger Abstimmung mit der Feuerwehr und der Kriminaltechnik. Die Zerstörungskraft des Feuers stellt die Spurensicherung vor erhebliche Herausforderungen.
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