Die Verkehrsüberwachung wird polizeiintern abgekürzt mit SVÜ bzw. VÜ. Sie ist ein Aufgabenspektrum des Gesamtauftrages der Polizei oder anderer Verkehrsbehörden gemeint, das folgende Gebiete umfasst:
- Gefahrenabwehr im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit.
- Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
- Beobachtung des Verkehrsflusses, etwa zur Erkennung oder Vermeidung von Staus. Dies wird heute fast ausschließlich durch Videoüberwachung vollzogen. Diese Überwachung wird durch die Verkehrseinsatzzentrale der örtlichen Polizei durchgeführt.
- Die Verkehrsüberwachung umfasst präventive und repressive polizeiliche Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.