Lexikon G
Lexikon G
English: Statute / Español: Ley / Français: Loi / Italiano: Legge
Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ "dem Gesetzgeber" erlassen worden ist.
English: Legislative Body / Español: Cuerpo Legislativo / Português: Corpo Legislativo / Français: Corps Législatif / Italian: Corpo Legislativo
Gesetzgebende Körperschaft bezeichnet im Polizei Kontext die Institution oder das Gremium, das Gesetze erlässt, die die Arbeit der Polizei regeln und bestimmen. In Deutschland sind dies vor allem der Bundestag auf Bundesebene und die Landtage auf Landesebene.
English: Legislator / Español: Legislador / Português: Legislador / Français: Législateur / Italiano: Legislatore
Gesetzgeber bezeichnet im polizeilichen Kontext die Institution oder die Personengruppe, die Gesetze verabschiedet, die die Grundlage für das Handeln der Polizei und anderer staatlicher Organe bilden. Der Gesetzgeber bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regeln, innerhalb derer die Polizei operiert.
English: legislation / Español: legislación / Português: legislação / Français: législation / Italiano: legislazione
Gesetzgebung bezeichnet im polizeilichen Kontext den Prozess der Schaffung, Änderung oder Abschaffung von Gesetzen, die das Verhalten der Bürger regeln und die Grundlage für polizeiliches Handeln bilden. Sie legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer die Polizei agieren darf und muss.
English: facial recognition / Español: reconocimiento facial / Português: reconhecimento facial / Français: reconnaissance faciale / Italiano: riconoscimento facciale
Gesichtserkennung bezeichnet im Polizei-Kontext die automatisierte Identifizierung oder Verifikation einer Person anhand von Gesichtszügen, die durch Kameras und spezielle Software erfasst und analysiert werden. Diese Technologie wird zur Unterstützung von Ermittlungen, bei der Gefahrenabwehr und zur Überwachung öffentlicher Räume eingesetzt.
English: Health Management, Español: Gestión de la Salud, Português: Gestão da Saúde, Français: Gestion de la santé, Italiano: Gestione della salute
Gesundheitsmanagement im Polizeikontext, oft als Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) oder spezifisch als Polizeiliches Gesundheitsmanagement (PGM) bezeichnet, umfasst die systematische Gestaltung, Steuerung und Organisation aller Prozesse und Maßnahmen, die der Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Polizeibeamten und Verwaltungsmitarbeiter dienen. Das Ziel ist die Prävention von Gesundheitsgefahren, die Reduzierung von Krankheitsquoten und die Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
English: Warranty / Español: Garantía / Português: Garantia / Français: Garantie / Italiano: Garanzia
Im Polizei Kontext bezeichnet der Begriff Gewährleistung das Sicherstellen bzw. die Verantwortung für das ordnungsgemäße Funktionieren, die Rechtmäßigkeit und die Durchsetzung von Maßnahmen, Schutzfunktionen und Rechtsvorgaben durch staatliche Behörden, insbesondere die Polizei. Anders als im zivilrechtlichen Sinne, wo Gewährleistung meist für Sachmängel bei Produkten steht, bezieht sie sich hier auf die staatliche Pflicht zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit.
English: Custody / Español: Custodia / Português: Custódia / Français: Garde à vue / Italiano: Custodia
Gewahrsam im Kontext der Polizei beschreibt die vorübergehende Unterbringung oder Freiheitsentziehung einer Person durch die Polizei, um eine Gefahr abzuwenden oder gesetzliche Maßnahmen durchzuführen. Es ist ein rechtlich geregeltes Mittel, das nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden darf.
English: Custody / Español: Custodia / Português: Custódia / Français: Garde à vue / Italiano: Custodia
Gewahrsamnahme bezeichnet im Polizeikontext die vorübergehende Freiheitsentziehung einer Person durch die Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung bestimmter Maßnahmen. Sie ist keine strafrechtliche Maßnahme wie eine Festnahme, sondern dient dazu, eine unmittelbare Gefahr abzuwenden oder behördliche Anordnungen durchzusetzen. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Polizeigesetzen der Bundesländer sowie im Bundespolizeigesetz geregelt.
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