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Die Gebrauchsanmaßung (lat.: Furtum usus ist eine spezielle Form der Wegnahme von Eigentum. Wer im Moment der Wegnahme die Absicht hat, später die Sache zurückzugeben begeht keinen Diebstahl sondern maßt sich lediglich an, die Sache zu gebrauchen.

 

Die Gebrauchsanmaßung ist straflos. Ist aber nicht immer einfach zu beweisen. Außerdem gibt es Ausnahmen:

  • Die Benutzung von Fahrzeugen
  • Die Wegnahme von Pfändern
  • Bei Rückgabe der Sache mit erheblichen Wertverlust 

Beispiel: Wer seine schwangere Frau dringend ins Krankenhaus bringen muss, darf einem Passanten das Handy wegnehmen und ein Taxi rufen. Er darf jedoch nicht einfach ein an einer Ampel wartendes Fahrzeug übernehmen.

Trotz Straflosigkeit im Sinne des Strafgesetzbuches kann der Eigentümer zivilrechtlich Schadenersatz verlangen.

(Beachten Sie die Hinweise im Impressum zur Nutzung des Lexikons bei rechtlichen und anderen Themen)

 


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