Der Ladendiebstahl ist die unberechtigte Mitnahme von öffentlich zum Verkauf ausgestellten Waren. Wer Waren aus persönlicher Not zum unmittelbaren Verbrauch stiehlt, begeht Mundraub.
Eine Verhaftung kann auch von Jedermann durchgeführt werden. Diese Art der Verhaftung wird als "Bürgerarrest" . . . Weiterlesen
Mittwoch, 24.04.2024
Das heutige Rätsel:
Wofür steht '*****' im folgenden Text? "Das ***** (§ 44 StGB) kann als sog. Nebenstrafe neben Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Es ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen."