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Die Telekommunikationsüberwachung wird polizeiintern abgekürzt mit TKÜ oder TÜ.

Die Vertraulichkeit der(Tele-)Kommunikation wird in allen Demokratien als schützenswertes Grundrecht angesehen. Sollte eine Überwachung zur Strafverfolgung und/oder Beweissicherung nötig sein, so werden hohe Anforderungen gestellt. Meist wird der Umfang, die Dauer und die Zielgruppe durch Gesetz und richterliche Auflagen eingeschränkt.

Zur Telekommunikation gehören alle per Telefon, Fax, Internet und anderen elektronischen Medien ausgetauschten Informationen.

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