A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

English: Bankruptcy / Español: Concurso de Acreedores / Português: Falência / Français: Faillite / Italiano: Fallimento

Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren (Konkursordnung), um die Konkursgläubiger durch Aufteilung des gesamten Vermögens (Konkursmasse) des Gemeinschuldners anteilig zu befriedigen, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist (Zahlungseinstellung).

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gibt es zwei Konkursgründe:

Bilanzielle Überschuldung: Das Unternehmen hat mehr Schulden als Aktiva bzw. das bilanzierte Eigenkapital ist negativ.

Zahlungsunfähigkeit: Zu jeder Zeit muss die Liquidität des Unternehmens gewahrt bleiben, das ist die Fähigkeit, Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Ist dies nicht gewährleistet, kann das Unternehmen versuchen, die Liquidität wieder herzustellen. Dazu eignet sich das Abrufen noch nicht ausgeschöpfter Darlehen und Hypotheken. Ferner können Lagerbestände abgebaut (Preissenkungen), Wertpapiere verkauft, Lieferantenkredite ausgeschöpft oder eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Falls dies nicht gelingt bzw. nicht genügt und keine weiteren Kapitalgeber gewonnen werden können, muss Konkurs beantragt werden.

Im polizeilichen Kontext bezieht sich der Begriff Konkurs (oder die modernere, breitere Bezeichnung Insolvenz) primär auf das Feld der Wirtschaftskriminalität. Hier ist die Polizei kein Vollstreckungsorgan der zivilrechtlichen Insolvenzverwaltung, sondern die Ermittlungsbehörde zur Verfolgung von Straftaten, die im Umfeld der Unternehmenskrise und der drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit begangen werden. Die polizeiliche Aufgabe beginnt in der Regel, wenn der Insolvenzverwalter oder Gläubiger Strafanzeige erstatten oder die Staatsanwaltschaft von Amts wegen einen Anfangsverdacht auf eine Insolvenzstraftat feststellt. Die Polizei ermittelt dann, ob der Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch kriminelles Handeln herbeigeführt oder verschlimmert wurde.

Allgemeine Beschreibung

Die polizeiliche Bearbeitung von Insolvenzkriminalität stellt einen wichtigen Bereich der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten dar. Der polizeiliche Fokus liegt nicht auf der zivilrechtlichen Abwicklung des Vermögens (der Aufgabe des Insolvenzgerichts und des Insolvenzverwalters), sondern auf der Feststellung strafbarer Handlungen. Dies umfasst die Sicherstellung von Beweismitteln (Geschäftsunterlagen, Buchhaltung, Datenträger) und die Vernehmung von Organen des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstände), Mitarbeitern und Gläubigern. Die Ermittlungen sind oft komplex, da sie tiefgehende Kenntnisse des Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzstrafrechts erfordern. Die häufigsten Delikte sind dabei Straftatbestände des Bankrotts und die Insolvenzverschleppung.

Wichtige Aspekte der polizeilichen Ermittlung

Polizeiliche Ermittlungsbehörden, oft spezialisierte Dienststellen für Wirtschaftskriminalität, müssen folgende Aspekte besonders berücksichtigen:

  • Strafbare Handlungen vs. unternehmerisches Risiko: Es muss klar zwischen dem bloßen Scheitern einer Geschäftsidee und kriminellen Handlungen unterschieden werden. Die Polizei prüft, ob Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden.

  • Kooperation mit dem Insolvenzverwalter: Oft wird ein Strafverfahren aufgrund einer Anzeige durch den Insolvenzverwalter eingeleitet, der bei der Durchsicht der Bücher Unregelmäßigkeiten feststellt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft fordern dann regelmäßig Einsicht in die Unternehmensbücher an.

  • Typische Beweismittel: Zentral sind die Buchführungsunterlagen und die Einhaltung der gesetzlichen Buchführungspflichten. Das Fehlen oder die Fälschung dieser Dokumente kann selbst einen Straftatbestand (z. B. Verletzung der Buchführungspflicht) darstellen.

  • Zwangsmassnahmen: Bei Verdacht auf das Beiseiteschaffen von Vermögen oder die Vernichtung von Beweismitteln können die Polizeiorgane auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Durchsuchungen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen sowie die Sicherstellung von Vermögenswerten durchführen.

Beispiele

Typische Straftatbestände, die im polizeilichen Kontext im Zusammenhang mit "Konkurs" ermittelt werden:

  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO): Die Organe einer juristischen Person (z.B. GmbH-Geschäftsführer) stellen den Insolvenzantrag bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht, nicht richtig oder zu spät (Frist meist 3 Wochen).

  • Bankrott (§ 283 StGB): Der Schuldner beseitigt, verheimlicht, zerstört oder beschädigt Vermögensbestandteile, die zur Insolvenzmasse gehören, oder verursacht durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spekulationen oder Spiele Verluste.

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB): Der Arbeitgeber führt fällige Beiträge zur Sozialversicherung nicht an die zuständigen Stellen ab – ein sehr häufiges Begleitdelikt zur Insolvenz.

  • Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB): Der Schuldner unterlässt die Führung der Handelsbücher oder führt sie so, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird.

  • Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB): Der Schuldner begünstigt einen Gläubiger in der Krise unrechtmäßig vor anderen, anstatt alle gleich zu behandeln.

Empfehlungen für die polizeiliche Praxis

  • Spezialisierung: Aufbau spezialisierter Ermittlungsteams für Wirtschaftskriminalität, da Insolvenzdelikte komplexe Zusammenhänge und spezielle juristische Kenntnisse erfordern.

  • Frühzeitige Ermittlungen: Die Polizei sollte bereits in der Phase der Unternehmenskrise und kurz nach der Insolvenzeröffnung tätig werden, da die Verheimlichung und Vernichtung von Beweismitteln dann am wahrscheinlichsten ist.

  • Einsatz von Sachverständigen: Die Hinzuziehung externer oder behördeninterner Sachverständiger für Konkursgutachten ist oft unerlässlich, um die komplexen finanziellen Vorgänge revisionssicher zu analysieren.

Ähnliche Begriffe

  • Insolvenzkriminalität: Der Oberbegriff für alle Straftaten, die im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens stehen.

  • Bankrott: Ein spezifisches Vermögensdelikt (§ 283 StGB), das die Schädigung der Gläubigermasse durch aktive Handlungen (z.B. Vermögensbeiseiteschaffung) bestraft.

  • Insolvenzverschleppung: Ein Pflichtdelikt (§ 15a InsO), das die verspätete oder unterlassene Beantragung der Insolvenz durch die Geschäftsführung sanktioniert.

  • Wirtschaftskriminalität: Das übergeordnete Feld, zu dem Insolvenzdelikte zählen und das die Verfolgung von Straftaten mit wirtschaftlichem Schaden (z.B. Betrug, Untreue) umfasst.

In diesem Video wird erklärt, welche strafrechtlichen Risiken Manager und Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Insolvenz von Unternehmen eingehen und wie die polizeilichen Ermittlungen ablaufen. Insolvenzstrafrecht – Risiken für Geschäftsführer und Manager.

Weblinks

Zusammenfassung

Im polizeilichen Kontext ist Konkurs ein Sammelbegriff für Insolvenzkriminalität, wobei die Polizei als Ermittlungsinstanz die Aufgabe hat, strafbare Handlungen festzustellen und zu verfolgen, die im Vorfeld oder während einer Unternehmensinsolvenz begangen wurden. Die bekanntesten Delikte sind die Insolvenzverschleppung und der Bankrott. Die Ermittlungen sind technisch und juristisch anspruchsvoll und erfordern die enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und dem Insolvenzverwalter, oft unter Einsatz von Zwangsmitteln wie Durchsuchungen zur Sicherstellung der entscheidenden Beweismittel – den Finanzunterlagen.

--


Ähnliche Artikel zum Begriff 'Konkurs'

'Bilanzfälschung' ■■■■■■■■■■
Bilanzfälschung bezeichnet die vorsätzliche Manipulation oder Fälschung von Finanzberichten eines . . . Weiterlesen
'Beweismaterial' ■■■■■■
Beweismaterial bezeichnet im Polizei-Kontext alle Informationen, Gegenstände und Daten, die zur Aufklärung . . . Weiterlesen
'Verdunkelungsgefahr' ■■■■■
Verdunkelungsgefahr bezeichnet im polizeilichen und strafrechtlichen Kontext die Gefahr, dass ein Beschuldigter . . . Weiterlesen
'Wirecard' ■■■■■
Wirecard im Polizeikontext bezieht sich auf einen der größten Finanzskandale in Deutschland, der umfangreiche . . . Weiterlesen
'Insolvenz' ■■■■
Insolvenz ist der Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, ihre finanziellen . . . Weiterlesen
'Aneignung' ■■■■
Aneignung im Polizei Kontext bezieht sich auf den Akt, bei dem eine Person unrechtmäßig Besitz oder . . . Weiterlesen
'Strafverfolgungsprozess' ■■■■
Strafverfolgungsprozess im polizeilichen Kontext bezeichnet die systematische Untersuchung, Verfolgung . . . Weiterlesen
'Ermittlung und Strafverfolgung' ■■■
Ermittlung und Strafverfolgung bezeichnen im Polizeikontext den Prozess der Untersuchung von Straftaten . . . Weiterlesen
'Straftatbestand' ■■■
Straftatbestand ist ein rechtlicher Begriff, der eine Handlung oder Unterlassung beschreibt, die gesetzlich . . . Weiterlesen
'Tatverdacht' ■■■
Tatverdacht bezeichnet im Polizei Kontext den begründeten Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen . . . Weiterlesen