Lexikon K
Lexikon K
English: Petty Crime / Español: Delincuencia Menor / Português: Criminalidade Menor / Français: Délinquance Mineure / Italian: Criminalità Minore
Kleinkriminalität im Polizei Kontext bezieht sich auf geringfügige Straftaten, die typischerweise weniger schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, aber dennoch die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen können. Diese Art von Kriminalität umfasst häufig Vergehen wie Diebstahl, Vandalismus und Ordnungswidrigkeiten.
English: witness to an explosion / Español: testigo de una explosión / Português: testemunha de uma explosão / Français: témoin d'une explosion / Italiano: testimone di un'esplosione
Der Knallzeuge ist ein Zeuge, der glaubt, einen Verkehrsunfall beobachtet zu haben. Tatsächlich nahm er erst durch durch das Geräusch beim Verkehrsunfall diesen wahr. Aufgrund der Situation, seiner Erfahrung, der Lage der beteiligten Fahrzeuge "reimt" er sich den Unfallhergang zusammen.
English: Commissioner / Español: Comisario / Português: Comissário / Français: Commissaire / Italiano: Commissario
Kommissar bezieht sich im Polizeikontext auf einen Polizeibeamten höheren Ranges, der in der Regel leitende Aufgaben in Ermittlungen und Verwaltung übernimmt. Diese Position variiert je nach Land und Polizeiorganisation in ihren spezifischen Verantwortlichkeiten und Befugnissen.
English: Head of Department / Español: Jefe de Departamento / Português: Chefe de Departamento / Français: Chef de Département / Italiano: Capo Dipartimento
Der Kommissariatsleiter (polizeiintern abgekürzt mit KL) ist ein Polizeibeamter, der die Leitung eines Polizeikommissariats oder einer Polizeidienststelle hat. Der Kommissariatsleiter ist für die Organisation und Leitung der operativen Arbeit des Kommissariats verantwortlich und arbeitet eng mit anderen Strafverfolgungsbehörden und Polizeidienststellen zusammen.
English: Communication technology / Español: Tecnología de comunicación / Português: Tecnologia de comunicação / Français: Technique de communication / Italiano: Tecnologia delle comunicazioni
Die Kommunikationstechnik im polizeilichen Kontext umfasst alle technischen Systeme und Verfahren, die der Übertragung, Verarbeitung und Sicherung von Informationen dienen. Sie bildet das Rückgrat moderner Einsatzführung und ermöglicht eine effiziente Koordination zwischen Einsatzkräften, Leitstellen und anderen Behörden. Ohne zuverlässige Kommunikationstechnik wären polizeiliche Maßnahmen wie Großlagenbewältigung, Fahndungen oder Notrufabwicklung nicht denkbar.
English: Communication surveillance / Español: Vigilancia de comunicaciones / Português: Vigilância de comunicações / Français: Surveillance des communications / Italiano: Sorveglianza delle comunicazioni
Kommunikationsüberwachung bezeichnet im Polizeikontext die gezielte Überwachung und Auswertung von Telekommunikation, um Straftaten zu verhindern, aufzuklären oder zu verfolgen. Dabei können Telefongespräche, E-Mails, SMS, Messenger-Dienste oder andere digitale Kommunikationsmittel erfasst und analysiert werden. Diese Maßnahme unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und erfordert in den meisten Fällen eine richterliche Anordnung.
English: Conflict with fundamental rights / Español: Conflicto con derechos fundamentales / Português: Conflito com direitos fundamentais / Français: Conflit avec les droits fondamentaux / Italiano: Conflitto con i diritti fondamentali
Ein Konflikt mit Grundrechten entsteht, wenn polizeiliche Maßnahmen in Spannung zu den verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechten von Bürgerinnen und Bürgern geraten. Solche Konflikte sind ein zentrales Thema im Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit und individueller Freiheit. Die Polizei als Exekutivorgan muss dabei stets die Balance zwischen effektiver Gefahrenabwehr und der Achtung der Grundrechte wahren.
English: Bankruptcy / Español: Concurso de Acreedores / Português: Falência / Français: Faillite / Italiano: Fallimento
Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren (Konkursordnung), um die Konkursgläubiger durch Aufteilung des gesamten Vermögens (Konkursmasse) des Gemeinschuldners anteilig zu befriedigen, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist (Zahlungseinstellung).
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