Lexikon K
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KG ist die polizeiinterne Abkürzung von "Kriminalgruppe, in dieser Organisationseinheit sind Kriminalkommissariate zusammengefasst (nicht bu"
KK ist die polizeiinterne Abkürzung von
1.) Kriminalkommissar;
2.) Kriminalkommissariat - Organisationseinheit
Der Knallzeuge ist ein Zeuge, der glaubt, einen Verkehrsunfall beobachtet zu haben. Tatsächlich nahm er erst durch durch das Geräusch beim Verkehrsunfall diesen wahr. Aufgrund der Situation, seiner Erfahrung, der Lage der beteiligten Fahrzeuge "reimt" er sich den Unfallhergang zusammen.
Der Kommissariatsleiter wird polizeiintern abgekürzt mit KL
Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren (Konkursordnung), um die Konkursgläubiger durch Aufteilung des gesamten Vermögens (Konkursmasse) des Gemeinschuldners anteilig zu befriedigen, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist (Zahlungseinstellung).