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Das Fenster bietet neben der Tür den schwächsten Schutz gegen einen Einbruch. Der Einbruchschutz setzt hier an. Die EN 1627 (Europa Norm) legt die Güteklassen einbruchhemmender Produkte fest. Dabei kommt es im wesentlichen auf die Dauer an, die ein Produkt einem Angriff widerstehen kann.

Die Prüfnorm EN 356 für angriffhemmende Verglasung legt Prüfkriterien für den Test der Bruchfestigkeit von Glas fest.

Am besten ist, man baut die Sicherheit von Anfang an ein.

Bei Neu- und Umbauten erhalten Sie durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren nach DIN V ENV 1627 mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2 einen guten Einbruchschutz. Vergleichbare Sicherheit bieten auch einbruchhemmende Fenster nach der "alten" DIN V 18054. Bei diesen Fenstern ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Sie haben dann ein Fensterelement "aus einem Guss" und müssen nicht nachrüsten. Diese Fenster gibt es in verschiedenen Widerstandsklassen.

Fensterbeschläge

Um Fenster im Hinblick auf Wind- und Regendichtigkeit geschlossen zu halten, werden üblicherweise einfache Fensterbeschläge eingesetzt, die jedoch keine einbruchhemmende Wirkung haben. Deshalb sollten sie durch geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 Teil 2 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen ersetzt werden. Bei Holz- oder Kunststofffenstern ab ca. Baujahr 1990 ist ein Austausch durch den Fachbetrieb meistens möglich.

Abschließbare Fenstergriffe alleine reichen nicht aus, weil sie keinen Schutz gegen das Aufhebeln der Fensterflügel bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll.

Aufschraubbare Nachrüstsicherungen

Der Einbruchschutz für Fenster/Fenstertüren kann im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden.

Eine Nachrüstung mit geprüften Zusatzsicherungen nach DIN 18104 Teil 1, z. B. Zusatzkastenschlössern, Fensterstangenschlössern und Bändersicherungen, ist fast immer möglich. Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Darüber hinaus sollte die griffseitige Sicherung stets abschließbar sein.

Fenstergläser/ Fenstergitter

Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Widerstandsklasse P 4 A nachgerüstet werden. Ob dies möglich ist, klären Sie am besten in Rücksprache mit einem Fachmann.

Wichtig:

Fenster werden häufig aufgehebelt, deshalb reicht die Nachrüstung mit einbruchhemmenden Gläsern alleine nicht aus.

Häufig gekippte Fenster (z. B. WC-Fenster) können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage. Es gibt auch geprüfte einbruchhemmende Gitter nach DIN 18106. Empfehlenswert sind diese ab der Widerstandsklasse (WK) 2.

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