Die Tür ist der natürliche Eingang in eine Wohnung bzw. ein Haus. Er ist damit auch ein bevorzugter Angriffspunkt für Kriminelle.
Bei Neu- und Umbauten erhalten Sie durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Türen nach DIN V ENV 1627 mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2 einen guten Einbruchschutz. Vergleichbare Sicherheit bieten einbruchhemmende Türen nach der „alten" DIN V 18103. Bei beiden Tür-Typen ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Sie haben dann ein Türelement „aus einem Guss" und müssen nicht nachrüsten. Diese Türen gibt es in verschiedenen Widerstandsklassen und auch für Nebeneingänge.
Wesentliche Türelemente sind
- Türblatt,
- Zarge,
- Schloss (Einsteckschloss)
- Beschlag
- Zusatzriegel (z. B. Schwenkhaken)
- Schließblech
- Türspion
- Türspaltsperre (integriert)
- Bändersicherung (Hintergreifhaken)
- Hauptriegel (z. B. Schwenkhaken)
- Schutzbeschlag (mit Ziehschutz)
- Schließblech
- Zusatzriegel (z. B. Schwenkhaken)
Nachrüstung
Der Einbruchschutz für Türen kann im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden. Wichtig ist, dass die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt ist.
Sicherungen können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie fachgerecht eingebaut werden. In einigen Bundesländern bekommen Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen Nachweise über die Unternehmen der Errichter von mechanischen Sicherungseinrichtungen.
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