English: Fear, Español: Miedo, Português: Medo, Français: Peur, Italiano: Paura
Angst im Polizeikontext bezieht sich primär auf das subjektive Empfinden einer Bedrohung und manifestiert sich in zwei Hauptbereichen: 1. als Sicherheitsgefühl oder Angst der Bevölkerung vor Kriminalität (Kriminalitätsfurcht) und 2. als emotionale Reaktion der Polizeibeamten in Gefahrensituationen, die ihre Entscheidungen und ihr Handeln beeinflusst.
Allgemeine Beschreibung
Angst ist ein zentrales Phänomen, das die polizeiliche Arbeit auf gesellschaftlicher und individueller Ebene beeinflusst:
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Gesellschaftliche Angst (Kriminalitätsfurcht): Die Besorgnis der Bürger, Opfer von Straftaten zu werden oder sich in bestimmten Gegenden unsicher zu fühlen. Die Reduzierung dieser Angst (Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls) ist ein wichtiges präventives Ziel der Polizei, oft wichtiger als die reine Senkung der objektiven Kriminalitätsrate.
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Angst der Beamten: Die natürliche Stressreaktion von Polizeibeamten in existenziellen Bedrohungssituationen (z. B. Konfrontation mit bewaffneten Tätern), die die Fähigkeit zur rationalen Entscheidungsfindung und zur angemessenen Anwendung von Zwang beeinflussen kann.
Anwendungsbereiche
Das Management des Phänomens Angst ist in mehreren polizeilichen Bereichen relevant:
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Präventionsstrategien: Maßnahmen wie die Erhöhung der Polizeipräsenz (insbesondere durch Fußstreifen) oder die Verbesserung der Beleuchtung an "Angsträumen" sollen gezielt die Kriminalitätsfurcht senken.
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Aus- und Fortbildung: Einsatztrainings und psychologische Schulungen zielen darauf ab, Beamte im Umgang mit der eigenen Angst in Stresssituationen zu stabilisieren und die Fähigkeit zur Deeskalation zu fördern.
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Opferschutz: Die sensible Behandlung von Opfern nach einer Straftat, da deren Angst oft lange nach der Tat anhält und zur Sekundärviktimisierung führen kann.
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Lagebewertung: Die polizeiliche Bewertung des Bedrohungsniveaus (z. B. Terrorismus, Organisierte Kriminalität) basiert auf objektiven Daten, muss aber auch die gesellschaftliche Angst berücksichtigen.
Spezielles: Angst und Verhältnismäßigkeit
Die Angst des Beamten spielt bei der nachträglichen juristischen Bewertung der Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns, insbesondere beim Schusswaffengebrauch, eine kritische Rolle:
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Notwehr/Notstand: Das deutsche Recht erkennt an, dass Menschen (einschließlich Polizeibeamter) in lebensbedrohlichen Situationen unter extremem Stress und Angst handeln.
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Erlaubnisirrtum/Putativnotwehr: Wenn ein Beamter irrtümlich eine Gefahr annimmt (Putativnotwehr) oder die Intensität der Gefahr falsch einschätzt, kann dies seine subjektive Wahrnehmung der Lage betreffen. Die Angst kann dabei als erklärungsbedürftiger Faktor herangezogen werden, entbindet aber nicht von der Verhältnismäßigkeitsprüfung.
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Schulung: Die Schulungen zielen darauf ab, eine automatisierte, rechtlich korrekte Reaktion (Muskelgedächtnis) zu trainieren, um die negativen Effekte der Angst auf die Entscheidungsfähigkeit zu minimieren.
Bekannte Beispiele
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Angsträume in U-Bahnhöfen: Orte, an denen Bürger die Präsenz von Kriminalität subjektiv höher einschätzen als objektiv messbar. Die Polizei reagiert hier oft mit mehr sichtbarer Präsenz.
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Tödliche Schussabgabe: Bei der Aufklärung von Fällen mit tödlichem Ausgang wird die psychische Verfassung des Beamten und die Frage, inwieweit Angst die Wahrnehmung und die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit beeinflusst hat, intensiv geprüft.
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Verzerrte Kriminalitätswahrnehmung: Die Medienberichterstattung über Einzelfälle (z. B. Wohnungseinbrüche) kann die objektive Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung stark erhöhen, selbst wenn die tatsächliche Häufigkeit abnimmt.
Risiken und Herausforderungen
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Überreaktion des Beamten: Angst kann zu einem Kontrollverlust und zur unverhältnismäßigen oder panischen Anwendung von Zwang führen, was den Vorwurf der Polizeigewalt begründet.
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Gefahr der Diskriminierung: Eine diffuse Angst (z. B. in bestimmten Stadtteilen) kann zur diskriminierenden Kriminalisierung bestimmter Gruppen führen, wenn die Polizei ohne objektiven Anlass verstärkt gegen diese vorgeht.
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Psychische Gesundheit: Die ständige Konfrontation mit Situationen, die Angst auslösen, führt zu einer hohen Belastung und ist ein Risikofaktor für Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) bei Polizeibeamten.
Ähnliche Begriffe
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Sicherheitsgefühl: Die subjektive Empfindung der eigenen Sicherheit, die durch Polizeipräsenz gestärkt werden soll.
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Kriminalitätsfurcht (Viktomisierungserwartung): Die Angst, Opfer einer Straftat zu werden.
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Stressresistenz: Die Fähigkeit der Beamten, in extremen Belastungssituationen handlungsfähig zu bleiben.
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Deeskalation: Strategien und Techniken, um eine Konfrontation so zu entschärfen, dass die Notwendigkeit zur Gewaltanwendung (und damit die Angst) reduziert wird.
Zusammenfassung
Angst im Polizeikontext ist sowohl die subjektive Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung, deren Reduzierung ein Hauptziel der Prävention ist, als auch die emotionale Stressreaktion der Beamten in Gefahrensituationen. Letztere ist relevant für die Entscheidungsfindung und die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit beim Einsatz unmittelbaren Zwangs. Die Polizei begegnet dieser Herausforderung durch gezielte Präsenz im öffentlichen Raum und intensives Einsatztraining zur Stärkung der psychischen Stabilität der Beamten.
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