English: Police officer / Español: Oficial de policía / Português: Policial / Français: Agent de police / Italiano: Agente di polizia
Ein Polizeibeamter ist zu staatlichem hoheitlichen Handeln mit rechtmäßigem Grundrechtseingriff per Gesetz ermächtigt.
Ein Polizeibeamter ist eine Person, die als Bediensteter einer Polizeibehörde tätig ist und im Rahmen ihrer Befugnisse die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten soll. Im Strafrecht, Polizei- und Kriminalistik-Kontext umfasst dies in der Regel die Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten sowie die Gefahrenabwehr.
Beispiele für die Tätigkeiten eines Polizeibeamten können sein:
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Streifen- und Schutzpolizei: Hierbei handelt es sich um die allgemeine Polizeiarbeit, bei der Polizeibeamte auf Streife gehen, Verkehrskontrollen durchführen oder bei Einsätzen in Notlagen oder bei Gewalttätigkeiten eingreifen.
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Kriminalpolizei: Die Kriminalpolizei ist spezialisiert auf die Aufklärung von Straftaten und die Ermittlung von Tätern. Hierbei können Polizeibeamte beispielsweise Spuren sichern, Zeugen befragen oder Durchsuchungen durchführen.
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Einsatz- und Spezialeinheiten: In bestimmten Fällen werden Polizeibeamte auch als Teil von Einsatz- oder Spezialeinheiten eingesetzt. Hierzu gehören beispielsweise die Bereitschaftspolizei oder die Spezialeinheiten SEK (Spezialeinsatzkommando) und MEK (Mobiles Einsatzkommando).
Die Tätigkeit als Polizeibeamter ist in der Regel durch eine umfassende Ausbildung und spezielle Befugnisse gekennzeichnet, die ihnen beispielsweise erlauben, Personen festzunehmen oder Durchsuchungen durchzuführen. Die genauen Aufgaben und Befugnisse können jedoch je nach Land und Bundesland unterschiedlich sein.