Lexikon A
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Der Begriff Arrest kommt aus dem Französischen arrêter und bedeutet etwa "anhalten", "stoppen".
Im Deutschen kennen wir den Begriff in verschiedenen Bereichen. Allen gemeinsam ist die Bedeutung, dass eine Person eingesperrt bzw. in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.
Ein Ärztlicher Beweissicherungsdienst ist ein Bereich der Rechtsmedizin (z.B. in Bremen) und zuständig für die Feststellung von Todesursachen, Obduktion und Sicherung aller Tatbestände (Beweise), die zur Aufklärung beitragen können.
"Audiatur et altera pars" ist eine Weisheit aus dem römischen Rechtssystem. Sie bedeutet sinngemäß "man höre auch die andere Seite".
Dies findet auch im heutigen Recht statt. Man kennt den "Anhörungsbogen" bei kleineren Delikten und weiß auch, dass man (oder der eigene Anwalt) vor Gericht angehört wird.