Lexikon P
Lexikon P
English: Police presence / Español: Presencia policial / Português: Presença policial / Français: Présence policière / Italiano: Presenza della polizia
Polizeipräsenz bezeichnet im polizeilichen Kontext das sichtbare und aktive Auftreten von Polizeikräften in der Öffentlichkeit oder an bestimmten Orten. Sie dient der Kriminalitätsprävention, der Durchsetzung von Gesetzen sowie der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
English: Police Chief / Español: Jefe de policía / Português: Chefe de polícia / Français: Chef de la police / Italiano: Capo della polizia
Der Polizeipräsident (polizeiintern abgekürzt mit PP) ist eine leitende Position innerhalb der Polizei, die für die Organisation und Führung der Polizei in einem bestimmten geografischen Bereich verantwortlich ist. Der Polizeipräsident ist in der Regel ein erfahrener Polizeibeamter, der von der Regierung ernannt wird.
Das Polizei präsidium Stuttgart findet sich im Internet unter http://www.polizei-stuttgart.de
English: Police Psychology / Español: Psicología Policial / Português: Psicologia Policial / Français: Psychologie Policière / Italiano: Psicologia della Polizia
Die Polizeipsychologie ist ein spezialisiertes Teilgebiet der angewandten Psychologie, das sich mit den psychologischen Aspekten polizeilicher Arbeit befasst. Sie untersucht das Verhalten, die Einstellungen und die mentalen Prozesse von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie deren Interaktion mit der Bevölkerung, um die Effektivität, Sicherheit und Gesundheit im polizeilichen Kontext zu fördern. Als Schnittstelle zwischen Psychologie und Polizeiarbeit trägt sie maßgeblich zur Professionalisierung polizeilicher Tätigkeiten bei.
English: Police Law / Español: Derecho Policial / Português: Direito Policial / Français: Droit de la Police / Italiano: Diritto di Polizia
Polizeirecht im polizeilichen Kontext bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Befugnisse, Aufgaben und Grenzen des polizeilichen Handelns regelt. Es umfasst die gesetzlichen Grundlagen, die der Polizei zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Strafverfolgung dienen. Das Polizeirecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und bildet die Basis für die rechtmäßige Ausübung der polizeilichen Tätigkeiten.
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