A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Ein Ladendetektiv ist eine vom Inhaber eines Ladens (Kaufhaus, Supermarkt) eingesetzte Person mit dem Auftrag, Ladendiebstahl zu vermeiden bzw. den Ladendieb zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Ladendetektiv hat keine besonderen Rechte wie etwa die Polizei sie hat. Die rechtliche Grundlage seines Handelns ist das Jedermannrecht erweitert ggfs. durch das Hausrecht.

Related Articles

Ähnliche Artikel

Bürgerarrest ■■■
Eine Verhaftung kann auch von Jedermann durchgeführt werden. Diese Art der Verhaftung wird als "Bürgerarrest" . . . Weiterlesen
Service auf bremen-huchting.de■■
Service (englisch service, "Dienst") mit Betonung auf der ersten Silbe steht für alle Arten einer DienstleistungIm . . . Weiterlesen
Öffentlicher Sektor auf industrie-lexikon.de■■
Öffentlicher Sektor bezieht sich auf den Teil der Wirtschaft, der unter staatlicher Kontrolle steht . . . Weiterlesen
Wirtschaftskriminalität ■■
Wirtschaftskriminalität fasst alle Straftaten zusammen, die in einen wirtschaftlichen Umfeld begangen . . . Weiterlesen