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Einleitung
Das Kriminal-Lexikon begrüßt Sie im Internet.
Wir wollen Ihnen einen umfassenden und leicht verständlichen Einblick in die Arbeit der Polizei, die Arbeit der Behörden sowie die Bedeutung und Anwendung unserer Gesetze geben.
Trotz aller Sorgfalt können wir jedoch keine Haftung übernehmen. In allen juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Es folgen einige ausgewählte Beiträge.
Besoldung
English: remuneration / Español: remuneración / Português: remuneração / Français: rémunération / Italiano: retribuzione
Besoldung bezeichnet im polizeilichen Kontext die Bezahlung, die Beamte, einschließlich Polizeibeamten, für ihre Dienste vom Staat erhalten. Es handelt sich um die Vergütung, die durch ein festgelegtes Besoldungssystem geregelt ist und sich nach dem Dienstgrad, der Berufserfahrung und der Verantwortung richtet.
GPS-Tracking
English: GPS tracking / Español: Seguimiento GPS / Português: Rastreamento GPS / Français: Suivi GPS / Italiano: Tracciamento GPS
GPS-Tracking ist die Verwendung des Global Positioning Systems (GPS), um den Standort und die Bewegung von Personen oder Objekten zu verfolgen. Diese Technologie wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt, einschließlich der Strafverfolgung durch die Polizei.
Lacksplitter
English: Paint chips / Español: Astillas de pintura / Português: Lasca de tinta / Français: Éclats de peinture / Italiano: Schegge di vernice
Lacksplitter bezeichnen im polizeilichen Kontext kleine, oft mikroskopisch kleine Fragmente von Lack, die bei einem physischen Kontakt, beispielsweise einem Unfall oder einer Straftat, abgetrennt werden. Diese Splitter sind ein wichtiges Beweismittel in der kriminaltechnischen Spurensicherung.
OB
OB ist die polizeiinterne Abkürzung von "ohne Beanstandungen". Sie wird verwendet, um anzuzeigen, dass bei einer bestimmten Kontrolle, Überprüfung oder Untersuchung keine Auffälligkeiten, Verstöße oder Mängel festgestellt wurden. Es gibt verschiedene Situationen, in denen 'OB' verwendet wird, um den reibungslosen und ordnungsgemäßen Verlauf bestimmter polizeilicher Maßnahmen zu bestätigen.
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