Lexikon I
Lexikon I
Das Kriminal-Lexikon +++ Beispielartikel: 'Identifikation', 'Ingewahrsamnahme', 'Internationale Zusammenarbeit'
Mit Ius dispositivum bezeichnet man Gesetze, die "zur Disposition" stehen, über die also verhandelt werden kann. Solche gesetzlichen Regelungen werden auch als "abdingbares Recht" bezeichnet.
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